BVOH fordert von Kartellamt und Bundesregierung klare Signale gegen Hersteller-Beschränkungen im Onlinehandel

Selektive Vertriebsmaßnahmen gegen Online gefährden den Mittelstand

Berlin, 06.10.14 – Handelsbeschränkungen großer Hersteller bedrohen immer mehr die Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Onlinehändler. „Wir brauchen endlich Klarheit für den Onlinehandel, wir brauchen ein allgemeinverbindliches Grundsatzurteil gegen Beschränkungen“, fordert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH). Die Herstellerbeschränkungen sind ein klarer Verstoß gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht. Immer mehr Gerichte haben in den letzten Monaten gegen diese „selektiven Vertriebsmaßnahmen“ entschieden, doch die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes in Bonn oder des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht ebenfalls noch aus. Die Aufgabe des Kartellamts sei es nun, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und einen freien Handel zu garantieren, fordert der BVOH. „Wenn sich Hersteller durch diese, in der Branche bekannten, Einzelentscheidungen nicht von ihren falschen selektiven und den Handel einschränkenden Vertriebsmethoden abbringen lassen, dann muss das Kartellamt bereit sein, den nächsten entscheidenden Schritt zu gehen“, sagt Oliver Prothmann.

Europäisches Gesetz muss vollzogen werden – Berlin muss handeln

Die Gesetze und Regelungen auf europäischer Ebene sind vorhanden und müssen vollzogen werden, damit der Missbrauch der Hersteller beendet wird. Das haben die Richter des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil gegen den Sportartikelhersteller Deuter festgestellt. Noch gibt es keine klare Rückendeckung für Onlinehändler von der EU-Kommission, die für den Schutz des Wettbewerbs dringend notwendig ist. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ein klares und starkes Signal nach Brüssel zu senden. Wettbewerbsfreiheit und die freie Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dringend nachhaltig geschützt werden“, sagt Oliver Prothmann.

Tag des Onlinehandels in Berlin – adidas und Deuter im Fokus

Der vom BVOH erstmalig in Berlin veranstaltete „Tag des Onlinehandels“ steht ganz im Zeichen des Engagements gegen Handelsbeschränkungen. In der Podiumsdiskussion „Freie Fahrt für den Onlinehandel“ diskutieren der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombeck (CDU, angefragt), Dr. Armin Jungbluth vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Dr. Nikolaus Lindner (eBay), Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) und Rechtsanwalt Eckart Wagner mit betroffenen Onlinehändlern über Behinderungen und Beschränkungen im Onlinehandel und deren Folgen nicht nur für die deutsche Wirtschaft.

In Workshops werden die Erfahrungen des Onlinehandels mit adidas und Deuter aufgearbeitet. Diesen Herstellern ist im Sommer vom Bundeskartellamt bzw. dem Landgericht Frankfurt die Beschränkung des Onlinehandels innerhalb des jeweiligen selektiven Vertriebssystems untersagt worden. Welche Folgen hat das für die Händler, wie kann man als Händler diese Präzedenzfälle auch gegen andere Hersteller nutzen und nicht zuletzt, hat der mittelständische Online-Händler überhaupt eine Chance gegen global operierende Konzerne? Diese Fragen werden mit ausgewiesenen Handels- und Kartellrechtsexperten intensiv diskutiert.

TAG DES ONLINEHANDELS – http://www.tag-des-onlinehandels.de

Beschränkungen – Worum geht es?

2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze.[1] Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohen diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Online-Handel profitieren.

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce ist eine im April 2013 von Oliver Prothmann gegründete Initiative von Online-Händlern und eine Projekt des BVOH. BVOH-Präsident Prothmann, eCommerce-Berater und Spezialist für Strategiefindung komplexer Onlinehandels-Konzepte z.B. für Verbundgruppen, ist seit Jahren eng mit der Online-Handels-Community verknüpft und ist Experte für Handel auf Online-Marktplätzen. Seit zwei Jahren beobachten Prothmann und viele Mitglieder der Händler-Community mit wachsender Sorge die negativen Auswirkungen von Plattformverboten, die besonders kleine und mittelgroße Verkäufer treffen.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der KMU-Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

 

Pressekontakt

Christoph Blase
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH
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[1] Ecommerce Europe Report 2013

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