BVOH warnt: Onlinehandel in Gefahr

Europaweite Umfrage belegt: Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen vor der Insolvenz – über 10.000 Unternehmen mussten Mitarbeiter entlassen

Berlin, 06.07.2016 – Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem Aus. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, weil sie Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern sind.

Allein in Deutschland macht rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent. Fast 50 Prozent der deutschen Händler beklagen sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nehmen zwölf Prozent der befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von „Choice in eCommerce – der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel“ durchgeführten Umfrage. Die europaweite Erhebung mit über 7.000 Unternehmen wurde von der Initiative im Auftrag des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) durchgeführt. „Beschränkungen haben nicht nur negative Folgen für den Handel. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden erheblich durch die Vertriebsbeschränkungen geschädigt: Sie zahlen häufig deutlich mehr für Produkte, als sie es bei einem funktionierenden Wettbewerb müssten. Das darf nicht so bleiben. Der Schaden beträgt Jahr für Jahr Milliarden Euro“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Mehr als 10.000 Unternehmen mussten bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, so eine BVOH-Schätzung.

Vertriebsbeschränkungen, auch illegale, sind heute in der Europäischen Union über alle Sortimentsbereiche weit verbreitet. Sie machen den Onlinehändlern, die ohnehin in einem grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, das Leben schwer. Fast 2.000 Hersteller und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus.

Die Ergebnisse der Befragung inkl. aller in der Umfrage genannten Hersteller und Marken gibt es hier:

 

www.onlinehandel-in-gefahr.de

 

BVOH fordert von der Politik die Stärkung der Wettbewerbsbehörden

Der BVOH fordert ein entschlossenes Vorgehen gegen den grassierenden Missstand der wettbewerbswidrigen Vertriebsbeschränkungen, unter denen besonders kleine und mittelständische Onlinehändler leiden. Das Internet darf nicht zum exklusiven Spielfeld von Handelsriesen und Großkonzernen werden. Es muss für KMU offen bleiben. Die Vielfalt des Handels lebt gerade von den Einfällen und Investitionen der kleinen und mittelständischen Unternehmer.

Die Politik muss jetzt handeln, denn leider können die Wettbewerbsbehörden, wie das Bundeskartellamt, wegen fehlender personeller Ressourcen das Problem nur unzureichend anpacken. Die Wettbewerbsbehörden müssen so gestärkt werden, dass sie wirksam gegen vertikale Beschränkungen einschreiten können sowie Strafen gegen das Vergehen müssen für die Unternehmen und deren Verantwortliche spürbarer werden. Das würde nicht zuletzt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen.

Persönliches Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten

In einer großen Aktion wendet sich BVOH-Präsident Oliver Prothmann nun an die 630 Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. In eindringlichen Worten wird den MdB das Ergebnis der Studie erläutert. „Wir mussten jetzt einfach diesen persönlichen Weg wählen, denn die Folgen der Hersteller-Beschränkungen sind noch zu wenig im Bewusstsein der Volksvertreterinnen und –vertreter verankert“, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH erwartet von der Politik,

  1. die Wettbewerbsbehörden so zu stärken, dass diese schnell, übergreifend und nachhaltig gegen illegale vertikale Beschränkungen einschreiten können,

  2. die Teilnahme an Hardcore-Kartellen und andere schwerwiegende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht unter Strafe zu stellen (fünf Jahre Haft),

  3. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen betroffener Unternehmen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern,

  4. auf die Institutionen der Europäischen Union einzuwirken, so dass auch die EU gegen vertikale Beschränkungen tätig wird (s.u.),

  5. im Dialog mit der Industrie die Hersteller und Markeninhaber für ein kartellrechtskonformes Verhalten zu sensibilisieren.

Vertriebsbeschränkungen – das sind die gängigsten Methoden

  • Bei unzulässigen Preisvorgaben ist der Händler nicht frei in der Gestaltung seiner Verkaufspreise; ihm werden Nachteile angedroht, wenn er sich nicht an die Vorgaben wie z.B. unverbindliche Preisempfehlung hält.

  • Bei Marktplatzverboten untersagt der Hersteller bzw. die Marke dem Händler die Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.

  • Bei Blockaden von Internationalem Handel wird dem Händler verboten international also über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.

  • Bei Blockaden von Marketingaktivitäten wird dem Händler verboten, z.B. seine Produkte auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.

  • Lieferverweigerung nennt sich die Weigerung des Herstellers, sein Sortiment in Teilen oder komplett an Onlinehändler zu liefern.

  • Serviceverschlechterungen bedeuten, dass der Verbraucher bei online erworbenen Artikeln schlechteren Service – etwa bei der Garantie – erhält als bei stationär gekauften Produkten.

Aktuelle Entwicklung

Auch der EuGH wird sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Online-Marktplatzverboten mit europäischem Wettbewerbsrecht beschäftigen. Das OLG Frankfurt hat einen Fall, der sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem höchsten europäischen Gericht vorgelegt (Fall C-230/16). Der EuGH hat nun die Möglichkeit, in letzter Instanz über die Zulässigkeit von Plattformverboten zu entscheiden.

Daher fordern wir die EU-Mitgliedsstaaten auf, in den nächsten Wochen (bis Mitte August) zu dem Verfahren Stellung zu nehmen und die Relevanz von Online-Marktplätzen für Verbraucher und Online-Händler zu unterstreichen und Vertriebsbeschränkungen durch Hersteller und Marken zu untersagen.

 

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die sichtbare Stimme des Ehrbaren Online-Kaufmanns und hat sich zur Aufgabe gemacht, die Onlinehändler, Politik, Online-Marktplätze, Zulieferer und Ausrüster zusammen zu bringen.

Im Jahre 2016 feiert der BVOH sein 10jähriges Bestehen am Tag des Onlinehandels am 11. November 2016 in Berlin.

 

Über Choice in eCommerce

Choice in eCommerce – Initiative für Angebotsvielfalt und Innovation im Online-Handel” ist eine Initiative von Online-Händlern, die sich europaweit für unbeschränkten Handel und Innovation einsetzt.

Sprecher und Gründer der Initiative ist Oliver Prothmann. Im Sommer 2013 startete Choice in eCommerce einen Aufruf zu einer Petition für freien und fairen Handel. Am 17. Dezember 2013 übergab Oliver Prothmann die Petition mit mehr als 14.000 Unterschriften von Online-Händlern aus ganz Europa in Brüssel an Olli Rehn, den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission. Die Petition forderte Hersteller und Markeninhaber dazu auf, von Handelsbeschränkungen oder Verboten für Online-Händler abzusehen.

Mitte 2014 nimmt Adidas die zum 1. Januar 2013 gestarteten Handelsbeschränkungen gegenüber den Sport-Fachhändlern wieder zurück. Das Bundeskartellamt hatte gegen Adidas und Asics Untersuchung gestartet. Aus Sicht des Bundeskartellamtes sind dies Kernbeschränkungen. Ausserdem zeigt das Verhalten von Adidas überdeutlich, dass Beschränkungen nahezu willkürlich sind und von heute auf morgen aufgelöst werden können. Der Schaden für die KMU Handelsunternehmen bleibt aber bestehen.

Mit der 2. Europaweiten Umfrage zu Beschränkungen im Onlinehandel in 2015 konnte Choice in eCommerce erstmals aufzeigen welche Folgen die Vertriebsbeschränkungen durch Hersteller und Marken für den Handel haben. Es konnte klar aufgezeigt werden, dass gerade der kleine und mittelständische Handel neben teils empfindlichen Umsatzeinbußen durch dieses Verhalten bis in die Insolvenz getrieben wird.

Eine Hauptaufgabe der Initiative ist das Thema der Vertriebsbeschränkungen durch Hersteller und Marken in der Öffetnlichkeit und insbesondere der Politik bekannt zu machen. Ein Ergebnis der intensiven Arbeit ist die Aufnahme dieses Themas in die Sektoruntersuchung eCommerce der EU-Kommission in 2015. In 2016 wird ein erstes Ergebnis zu dieser Sektoruntersuchung erwartet und der Sprecher Oliver Prothmann wird im Oktober öffentlich mit der EU-Kommission über die Ergebnisse diskutieren.

In den letzten drei Jahren haben alle deutschen Gerichte im Sinne der Initiative Verfahren entschieden und Vertriebsbeschränkungen, insbesondere Marktplatzverbote untersagt. Nur das OLG Frankfurt am Main hat eine andere Entscheidung getroffen und nun eine Entscheidung an das EuGH weitergeleitet. Auch hier wird Choice in eCommerce aktiv bleiben. Des Weiteren erwarten wir eine Entscheidung vom BGH zu dem Thema.

Die 3. Europaweite Umfrage zu Beschränkungen im Onlinehandel zeigt nun auf, dass die Gefahr durch Beschränkungen durch Hersteller und Marken weiterhin sehr akut ist. Erstmals überhaupt wird mit dieser Umfrage Ross und Reiter genannt und aus den Antworten der Umfrage eine Liste von 1.864 Hersteller- und Markennamen ermittelt. Diese Liste der Beschränker führt neben dem Namen auch die Art der Beschränkung auf, wie sie von den über 7.000 Händlern genannt wurden.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Händlern und der Politik stellt der Bundesverband Onlinehandel e.V. ein Fünf-Punkte Programm auf.

 

Pressekontakt

Christoph Blase | Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) c/o. Publiplikator GmbH | Königstr. 2 | 14163 Berlin
Telefon 030-200 898-31 | Telefax 030-200 898-99 | Mobil 0151-1165 3994 | eMail presse@bvoh.de

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