EU-Sektoruntersuchung im Onlinehandel gestartet

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BVOH-Präsident Prothmann ruft alle angeschriebenen Händler zur Teilnahme auf

Die EU-Kommission befragt im Rahmen einer Sektoruntersuchung Onlinehändler nach „Wettbewerbshindernissen auf den europäischen Märkten für den elektronischen Handel“. In dieser Woche haben viele Onlinehändler in Deutschland, Frankreich und Großbritannien diesen EU-Fragebogen bekommen. „Wir bitten alle angeschriebenen Händler ganz herzlich: Machen Sie mit! Wir haben hier als Onlinehandel die einmalige Chance, nachhaltig etwas gegen Hindernisse und Beschränkungen im Onlinehandel zu tun. Je umfassender die Informationen, desto umfassender können auch die EU-Maßnahmen sein. Bei Fragen stehen wir vom BVOH gern zur Verfügung“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

EU-Untersuchung ermittelt: Wie weit sind Hindernisse verbreitet und welche Auswirkungen haben sie auf den Wettbewerb im Onlinehandel?

Mit dieser Sektoruntersuchung soll festgestellt werden, ob wettbewerbswidrige Situationen bestehen, etwa durch Beschränkungen Seitens der Hersteller, Marktplätze etc. Auf Basis stichhaltiger Beweise kann die EU-Kommission dann Untersuchungsverfahren eröffnen, um gegen Handelsbeschränkungen und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen vorzugehen. „Die europäischen Verbraucher stoßen beim grenzüberschreitenden Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf zu viele Hindernisse, und einige dieser Hindernisse werden von den Unternehmen selbst geschaffen. Mit dieser Sektoruntersuchung möchte ich ermitteln, wie weit diese Hindernisse verbreitet sind und welche Auswirkungen sie auf den Wettbewerb und auf die Verbraucher haben. Wenn gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird, werden wir nicht zögern, die im EU-Kartellrecht vorgesehenen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. „Wir begrüßen diesen Vorstoß von Frau Verstager ausdrücklich, denn Folgen von Herstellerbeschränkungen sind eine schwere Last für viele Onlinehändler – nicht nur in Deutschland“, sagt Oliver Prothmann.

Online-Fragebogen zu Hindernissen im Onlinehandel

Von der Task Force Digital Single Market der EU-Kommission ausgesuchte Onlinehändler in ganz Europa erhalten einen Online-Fragebogen. Antworten zu acht verschiedenen Kapiteln werden abgefragt: Unternehmensdaten, Beschränkungen im Online Shop, auf Marktplätzen, bei Preissuchmaschinen, ferner Beschränkungen durch Hersteller, Internationaler Handel, Preisgestaltung, Geo-Blocking, Versand sowie Zahlungsarten.

Der BVOH hat die EU-Kommission von Anfang an tatkräftig unterstützt und steht im engen Kontakt mit dem Projektteam. Da die Fragen sehr komplex sind, steht der BVOH Onlinehändlern gern mit Rat und Tat zur Seite:

– auf Wunsch natürlich auch vertraulich –
Oliver Prothmann, Präsident BVOH
Telefon 030-
49876660
eMail gs@bvoh.de

Auch wenn Sie keine Fragen haben,
teilen Sie uns doch bitte mit, wenn Sie eine Aufforderung per eMail erhalten haben.

Auch wenn Sie keine Aufforderung bekommen haben, aber die Zukunft im Onlinehandel mitgestalten wollen, so können Sie sich bei der EU-Kommission melden und erhalten ebenfalls einen Zugang zum Fragebogen:

http://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiries_e_commerce.html

 

Beschränkungen – Worum geht es?

Auch Internet-Marktplätze sind durch Hersteller-Beschränkungen benachteiligt, denn vielen Onlinehändlern wird der Verkauf dort von der Industrie untersagt. So bedrohen einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern. Durch dies Verbote werden Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abgeschnitten und ihnen damit die Möglichkeit genommen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Den Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Onlinehandel profitieren.

Pressemitteilung: 150715 EU Sektoruntersuchung_final

 

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