Fünf Jahre Haft bei Kartellverstößen – Oliver Prothmann begrüßt Forderung der Monopolkommission

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht an der Tagesordnung – BVOH fordert Gesetzgeber dringend zum Handeln auf

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) begrüßt die dringende Empfehlung der Monopolkommission zur Einführung einer strafrechtlichen Ahndung von Kartellverstößen. „Ein Schritt in die richtige Richtung. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge noch in dieser Legislaturperiode aufzugreifen“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Strafrechtliche Bestimmungen sollen das geltende Recht bei Kartellverstößen ergänzen. Dafür hat sich die Monopolkommission unter ihrem Vorsitzenden Prof. Daniel Zimmer in einem Sondergutachten zum Thema „Strafrechtliche Sanktionen bei Kartellverstößen“ ausgesprochen. Die Monopolkommission berät als unabhängiges Expertengremium die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik.

Der BVOH sieht allerdings nicht nur strafrechtlichen Handlungsbedarf bei besonders schweren „Hardcore-Kartellen“ (Preisabsprachen, Gebietsabsprachen, Aufteilung von Kundengruppen), sondern auch bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Eine strafrechtliche Ergänzung sollte selbstverständlich die für die Arbeit der Kartellbehörden erforderlichen Kronzeugenregelungen nicht beeinträchtigen, bei denen Geldbußen erlassen oder verringert werden.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht an der Tagesordnung

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind in Deutschland an der Tagesordnung. So hat das Bundeskartellamt zuletzt Bußgelder gegen Wettbewerber verhängt, die Verkaufspreise, Kunden und Verkaufsgebiete für Zucker, Bier oder Mehl miteinander abgestimmt hatten. Ebenso hat die Bonner Behörde in letzter Zeit vermehrt Verstöße von Unternehmen mit hohen Bußgeldern bestraft. Etwa Matratzenhersteller, die ihre Händler und insbesondere ihre Online-Händler mittelbar oder unmittelbar dazu veranlasst hatten, bestimmte Preise beim Weiterverkauf einzuhalten. „Diese Fälle markieren nur die Spitze eines Eisbergs. Leidtragende sind stets Verbraucherinnen und Verbraucher sowie gesetzeskonform handelnde Marktteilnehmer“, sagt Oliver Prothmann.

Kartellrechtsverstöße bleiben oft unentdeckt

Viele Kartellrechtsverstöße bleiben unentdeckt oder werden nicht verfolgt, weil die Behörden aus Personalmangel Verfahren nicht durchführen können. Häufig enden Kartellamtsuntersuchungen ohne das Verhängen von Bußgeldern mit einem Kartellvergleich. Oft bedeutet es auch lediglich einen kurzfristiger Imageschaden für den Kartellsünder – wie etwa in Folge der Feststellungsentscheidung gegen ein in der Zwischenzeit aufgegebenes Vertriebssystem des Sportschuhherstellers Asics. Gerade der Onlinehandel wird immer wieder zum Opfer derartiger Kartellverstöße. Vor allem kleinen und mittelständischen Händlern fehlen die Mittel, wirksam dagegen anzugehen.

Kartellverstöße kein Kavaliersdelikt

Der Gesetzgeber muss eine Strafbarkeit schwerer und dauerhafter Kartellverstöße vorsehen, fordert der BVOH. Das würde auch einen Zugriff auf die tatsächlich handelnden Personen erlauben. „Dem gegenwärtigen Kartellrecht fehlt die Abschreckungswirkung. Selbst wenn Bußgelder verhängt werden, übersteigen die Gewinne aus dem jahrelangen wettbewerbswidrigen Verhalten häufig die Kosten der Strafzahlung“ kritisiert Oliver Prothmann. Das Kalkül der Unternehmen, sich aus Kartellrechtsverstößen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile zu verschaffen, dürfe aber nicht aufgehen. „Trotz der Ermittlungen der Behörden sehen viele Unternehmen und ihre Repräsentanten Kartellverstöße immer noch als Kavaliersdelikte an“, sagt BVOH-Vorstandsmitglied Bernd Reuter. Andere Länder sind schon viel weiter, wenn es darum geht, verkrustete Strukturen aufzubrechen. In den USA beispielsweise werden Kartellverstöße schon lange strafrechtlich verfolgt.“

Pressemitteilung: 151030_PM Monopolkommission_FINAL

Leave A Comment