BVOH Workshop § Recht § am 07. März in Berlin
§§§ Die Sache mit dem Link zur OS-Plattform auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay (OLG Dresden vs. OLG Koblenz) – Die unterschiedliche Sicht auf dieselbe Sache.
Das OLG Dresden erlässt Grundsatzurteil zum Verlinken mit Streitschlichtungsplattform der Europäischen Union durch Online-Marktplätze
Das Oberlandesgericht Dresden stellt in seinem Grundsatzurteil vom 17. Januar 2017 zu einer EU-Verordnung in Fragen des Verbraucherschutzes klar, dass die Marktplatzbetreiber verpflichtet sind, einen Link zur Streitschlichtungsplattform der Europäischen Union (ODR) einzubauen und nicht der Marktplatzhändler.
Was das nun genau für den Marktplatzhändler oder auch für den Betreiber eines Webshops bedeutet, wie man verfahren muss und welche Risiken das Gesetz birgt, verrät Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel im Workshop wie Sie Ihren Shop oder Marktplatzauftritt unter dem Aspekt der OS-Plattform rechtskonform gestalten.