BVOH Workshop am 14. Februar in Berlin – Schlichten ist besser als Richten – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle klärt auf
SCHLICHTEN IST BESSER ALS RICHTEN – WANN SICH SCHLICHTEN FÜR EIN UNTERNEHMEN LOHNT
Die gesetzlichen Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung haben für Wirbel unter den Online-Händlern gesorgt. Neue Hinweispflichten obliegen nun den Händlern, aber eine Schlichtung selbst ist grundsätzlich freiwillig? Ab wann sich ein Schlichtungsverfahren für den Unternehmer lohnt erklärt Felix Braun, Vorstandsmitglied der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in unserem Workshop.
Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. wurde zum 1. April 2016 im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, abgekürzt VSBG) eingerichtet und durch das Bundesamt für Justiz anerkannt. Damit gibt es bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern immer auch dann Zugang zu Schlichtung, wenn keine branchenspezifische Schlichtungsstelle eingerichtet wurde. Wir möchten mit diesem auf Freiwilligkeit beruhenden Verfahren einen Beitrag zur einfachen und schnellen Konfliktlösung bei Unstimmigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern leisten.
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