eBay ändert das Verfahren bei Preisvorschlägen. Statt „Reservierung zuerst“ soll künftig „Zahlung zuerst“ gelten. Ein Artikel bleibt also auch dann für andere Käufer verfügbar, wenn ein Käufer den Preisvorschlag bereits akzeptiert hat. Wer zuerst bezahlt, bekommt den Artikel.
Für Händler hat die Idee durchaus Vorteile. Es gibt jede Menge Käufer, die einen Preisvorschlag annehmen – und dann einfach nicht bezahlen. Der Verkäufer muss dann wieder neu einstellen und auf einen neuen Käufer warten.
Aber bei der neuen Regelung ist Ärger schon vorprogrammiert. Denn zunächst stellt sich eine ganz einfache Frage:
Wann kommt denn nun der Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt nach §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Macht der Händler einen Preisvorschlag und klickt der Käufer auf „Preisvorschlag akzeptieren“, könnte man also durchaus meinen: Vertrag geschlossen.
Normalerweise erfolgt die Zahlung anschließend. Sie ist Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrags – nicht Voraussetzung zur Entstehung.
Das neue eBay-Modell passt dazu allerdings nicht recht: Der Artikel bleibt bis zur Zahlung verfügbar. Haben mehrere Käufer den Preisvorschlag akzeptiert, bekommt bei einem Einzelstück derjenige den Artikel, der zuerst bezahlt.
Gehen wir einmal davon aus, dass man das rechtlich durchaus so gestalten kann. Dann muss aber klar geregelt sein, dass der Vertrag erst mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande kommt.
Bei „Sofort-Kaufen“ kennt eBay eine solche Regelung übrigens bereits. Dort sehen die eBay-AGB für bestimmte Fälle ausdrücklich vor, dass die Annahme erst durch den Klick auf „Sofort-Kaufen“ und den anschließenden Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgt.
Bei der neuen „Wer-schneller-zahlt-Regelung“ wird es dagegen widersprüchlich.
Auf der aktuellen Hilfeseite „Einen Preisvorschlag senden“ steht:
„Wenn Sie einen Preisvorschlag oder Gegenvorschlag senden, verpflichten Sie sich den Artikel zu kaufen, falls Ihr Vorschlag akzeptiert wird.“
Das ist ziemlich eindeutig: Vorschlag + Annahme = Verpflichtung zum Kauf.
Beim Preisvorschlag des Verkäufers klingt es auf derselben Seite plötzlich anders:
„Beachten Sie, dass der Artikel bis zur Bezahlung weiterhin für andere Käufer verfügbar ist und der Verkäufer jederzeit seine Meinung ändern kann.“
Und anschließend:
„Bei Angeboten, in denen nur ein Artikel zum Verkauf steht, erhält der erste Käufer den Artikel, der den Preisvorschlag akzeptiert und die Zahlung für den Artikel abgeschlossen hat.“
Nehmen wir also ein Einzelstück: Käufer A akzeptiert den Preisvorschlag um 10:00 Uhr. Käufer B akzeptiert um 10:01 Uhr, bezahlt aber schneller.
eBay gibt den Artikel an B.
Wenn mit A um 10:00 Uhr aber bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde, löst der sich nicht deshalb in Luft auf, weil B schneller seine Kreditkarte gezückt hat.
Im schlechtesten Fall hat der Händler dann zwei Kaufverträge – aber nur einen Artikel.
eBay sollte hier unbedingt nachbessern.
Das „Zahlung-zuerst-Modell“ ist nicht grundsätzlich problematisch. eBay kann den Vertragsschluss grundsätzlich so ausgestalten, dass der Vertrag erst mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande kommt.
Das Problem ließe sich eigentlich recht einfach lösen. eBay müsste in seinen AGB eindeutig regeln, dass bei diesen Preisvorschlägen die Annahme erst mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgt. Bei „Sofort-Kaufen mit sofortiger Bezahlung“ macht eBay genau das bereits. Dann bitte auch bei Preisvorschlägen.
Vor allem müssten aber auch die Hilfeseiten angepasst werden. Denn dort erklärt eBay derzeit einerseits, dass sich ein Käufer bereits durch die Einigung bzw. Annahme eines Preisvorschlags zum Kauf verpflichtet. Andererseits soll derselbe Artikel anschließend noch an einen anderen Käufer verkauft werden können, der einfach schneller bezahlt.
Beides zusammen passt nicht.
Dann muss das aber eindeutig, widerspruchsfrei und für den Käufer erkennbar geregelt sein.
Momentan sagen die verschiedenen eBay-Regelungen nicht wirklich dasselbe. Und bei der Frage, ob ein Händler einen Kaufvertrag geschlossen hat oder nicht, wäre ein bisschen Klarheit durchaus hilfreich. Das Thema wird im Händlerbund-Forum bereits diskutiert. Vielen Dank für den Hinweis!
Denn die Folgen der Unklarheit treffen am Ende nicht nur eBay. Vertragspartner des Käufers ist der Händler. Und der darf sich dann im Zweifel mit der Frage beschäftigen, ob er gerade einen, zwei oder gar keinen Kaufvertrag geschlossen hat. Dass widersprüchliche Angaben auch zu Abmahnungen führen können, ist auch bekannt.