Die EU-Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG wurde am 12. Juli 2023 verabschiedet und ist unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Ganz Europa? Nein, ein von Bürokraten bevölkertes Land zieht natürlich nicht mit und setzt noch einen drauf. Die Bundesregierung versprach weniger Bürokratie, doch es soll trotz der Bedenken vieler Marktteilnehmer und des Bundesrats sogar mehr werden – unnötig und zu Lasten der KMU-Händler.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat einen letzten Hilferuf an die Politik gesendet und hofft, dass das Schlimmste noch abgewehrt werden kann.
Um was geht es konkret? Grundsätzlich ist an der EU-Verordnung nichts auszusetzen. Diese sieht vor, dass alle Batterien, die irgendwo auf den Markt kommen, registriert sein müssen, damit diese über Rücknahmesysteme nicht einfach im Hausmüll landen. Was die Verordnung nicht vorsieht: den Markennamen zwangsläufig anzugeben, denn der ist oft schlicht unbekannt. Für den Fall von verbauten Batterien hat die Regierung eine einfache Antwort parat: einfach den Gerätenamen nennen. Davon abgesehen, dass auch schon das garantiert zu Problemen führen wird, denn der nachfolgende Händler kann nicht wissen, ob die Batterie unter einem Eigennamen oder unter dem Gerätenamen registriert wurde. Wieso es für ihn aber wichtig ist: Er haftet über § 3 Nr. 1 BattDG-E wie ein Hersteller, wenn er „vorsätzlich oder fahrlässig“ nicht richtig registrierte Ware in den Verkehr bringt.
Aber es geht auch noch absurder: Millionen von Waren haben beigelegte Batterien, z. B. für Fernbedienungen. Diese beigelegten Batterien haben entweder keine Namen oder variieren immer mal wieder. Alle Ware, die bereits im Markt ist, ist also künftig im Prinzip nicht mehr verkehrsfähig. Ob das Sinn einer EU-Verordnung ist? Händler müssten alle Ware öffnen und herumkramen, um zu prüfen, welchen Markennamen die Batterie hat und ob sie richtig registriert ist. Großartig durchdacht! Die 630 Abgeordneten, die über das Gesetz beschließen, sind herzlich eingeladen, sich einmal den Betrieb von Onlinehändlern anzuschauen. Dann würden sie wahrscheinlich nicht so leichtfertig darüber hinwegwischen.
Und warum der ganze Aufwand? Weil man wieder perfekter als die EU sein möchte. Mit der Angabe des Markennamens soll eine bessere Kontrolle möglich sein, ob Batterien ordnungsgemäß registriert wurden. Dafür braucht es aber keinen Markennamen! Es sorgt nur für mehr Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Wieder einmal ein klarer Nachteil für den Standort Deutschland: Verlegen halt noch mehr Händler ihren Sitz ins Ausland und vertreiben die Ware von dort. Der deutsche Perfektionismus stellt sich selbst ein Bein.
Die praktischen Konsequenzen wurden nicht durchdacht. Der KMU-Handel muss es wieder ausbaden. Noch mehr Bürokratie! Wo ist denn die Regierung, die weniger versprochen hatte?
Der BVOH hat einen Hilferuf an die Politik gerichtet und hofft, dass die Regierung sich an ihr Versprechen hält, nicht noch mehr Bürokratiehürden aufzubauen, sondern die Wirtschaft – und insbesondere auch die KMU – zu unterstützen.
Positionspapier BattG-E 240825