Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist von der Bundesnetzagentur offiziell als klagebefugte Organisation nach Artikel 14 der europäischen Platform-to-Business-Verordnung (EU) 2019/1150 anerkannt worden. Damit erhält erstmals in Deutschland eine Organisation die Möglichkeit, Verstöße von Online-Plattformen gegen die Vorgaben der Verordnung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Für viele Händler sind große Online-Marktplätze heute der wichtigste Zugang zum Markt. Gleichzeitig stehen sie Plattformbetreibern gegenüber, die über erhebliche wirtschaftliche Macht verfügen. Die P2B-Verordnung soll dieses Verhältnis ausgleichen und verpflichtet Plattformen unter anderem zu mehr Transparenz bei Ranking-Systemen, Vertragsbedingungen sowie Entscheidungen über Sperrungen von Händlerkonten.
Händler können nach wie vor Beschwerden natürlich auch über die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur einreichen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/P2B/start.html Auch wir als Verband arbeiten eng mit der Bundesnetzagentur zusammen. Der BVOH kann nun aber auch Klagen im eigenen Namen erheben, ohne die Identität der betroffenen Unternehmen offenzulegen. Dadurch können die Rechte gewerblicher Nutzer effektiv durchgesetzt werden, ohne dass sie Nachteile für ihre Geschäftsbeziehungen befürchten müssen.
„Mit der Anerkennung als klagebefugte Organisation können wir künftig dazu beitragen, dass die Vorgaben der P2B-Verordnung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch tatsächlich eingehalten werden“, erklärt Heidi Kneller-Gronen, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Onlinehandel.
Der Bundesverband Onlinehandel ist damit die erste Organisation in Deutschland, die diese Anerkennung erhalten hat – und europaweit erst die sechste. Der Grund für die bislang geringe Zahl legitimierter Organisationen liegt in den hohen gesetzlichen Anforderungen. Klagebefugte Organisationen dürfen außerdem insbesondere keine Plattformbetreiber als Mitglieder aufnehmen. Dies hat der Bundesverband ausgeschlossen.
Hier auch die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260316_P2B.html?nn=659670