Top bar
BVOH on facebookBVOH on linkedinBVOH on X
#WIRLIEBENONLINEHANDEL
Mitglied werden!

Gemeinsam stark: Was der BVOH bisher für Dich erreicht hat

Kürzlich hat jemand gesagt, dass sich seit 10 Jahren nichts für Onlinehändler verbessert hätte. Das hat mich erst etwas sprachlos gemacht – aber umso mehr wird es Zeit, sich das mal genauer anzusehen: Seit bald 20 Jahren setzt sich der BVOH dafür ein, dass Onlinehändler nicht die „Spielbälle“ der Plattformen sind, sondern auf Augenhöhe agieren können. Und ja: Es hat sich viel getan! Hier kommt ein Überblick der letzten Jahre.

  1. 📢 Digital Services Act (DSA)

Fangen wir mit dem DSA an: Seit Februar 2024 ist der DSA voll anwendbar – und das ist ein echter Meilenstein:

  • Plattformen müssen seitdem informieren und begründen, wenn Angebote oder Konten gesperrt werden.
  • Es gibt klare Regeln für die Kommunikation, Begründung und Einspruchsmöglichkeiten.
  • Der BVOH ist anerkannter Trusted Flagger – das heißt: Wir können Angebote melden, die Dir als Händler schaden (z. B. Fakes oder irreführende Angebote). Und die Plattformen müssen diese Meldungen von Trusted Flaggern bevorzugt prüfen und gegebenenfalls sperren.

Kurz gesagt: Onlinehändler haben deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten. Der BVOH hat sich hier intensiv über Jahre hinweg eingesetzt.

  1. 📘 Digital Markets Act (DMA)

Gatekeeper haben besondere Pflichten: Einige der wichtigsten Regeln:

  • Selbstbevorzugung verboten:
    z.B. darf Amazon eigene Produkte nicht im Ranking bevorzugen.
  • Kein Zwang zu eigenen Zahlungsdiensten:
    z.B. Apple darf Entwickler nicht mehr zu In-App-Käufen über Apple Pay zwingen.
  • Interoperabilitätspflichten:
    z.B. WhatsApp muss künftig mit anderen Messenger-Diensten kommunizieren können.
  • Keine Behinderung von Multichannel-Vertrieb:
    Händler dürfen nicht daran gehindert werden, außerhalb der Plattform zu verkaufen oder Kundenbeziehungen aufzubauen.

Das ist ein äußerst wichtiger Grundrahmen, der Händler schützt. Viele Händler hatten sich zum Beispiel beklagt, dass Amazon die Daten der Händler für eigene Zwecke missbraucht. Das ist nun gesetzlich verboten. Verstöße können teuer werden. Auch hier hat der BVOH jahrelang aktiv für die Rechte der Händler gekämpft.

  1. 🌐 Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO):

Seit 2020 gilt die P2B-Verordnung EU-weit. Sie verpflichtet Plattformen zu:

  • Transparenz bei Rankings und Sortieralgorithmen
  • Kündigungsfristen von mindestens 15 Tagen
  • Begründungspflichten bei Account-Sperrungen
  • Mediationsangebote, wenn Händler mit Entscheidungen nicht einverstanden sind

Auch das hat der BVOH jahrelang eingefordert – und aktiv die P2B-Verordnung politisch unterstützt. Nun ist es gesetzlich verankert.

  1. 🌟 Weniger Abmahnmissbrauch: UWG-Reform

2020 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überarbeitet. Ziel: Schluss mit Abmahn-Abzocke bei Bagatellverstößen.

  • Keine Abmahnkosten mehr bei kleinen Verfehlungen (z. B. Impressumsfehler)
  • Missbrauch durch „Abmahnvereine“ wurde eingedämmt

Noch nicht am Ziel – aber ein Schritt in die richtige Richtung

  1. 🌍 Fairer Wettbewerb gegen Billiganbieter

Durch neue Regeln zur Umsatzsteuer (seit 2019) müssen Plattformen prüfen, ob Händler ihre Steuerpflicht erfüllen:

  • Ohne USt-ID kein Verkauf mehr möglich
  • Plattformen haften mit, wenn Steuern nicht abgeführt werden

Das stoppt nicht alle unfairen Importe, aber es macht es ausländischen Anbietern schwerer, sich (Steuer-)Vorteile zu erschleichen.

  1. 🌿 Weniger Bürokratie bei EU-Verkauf: One-Stop-Shop (OSS)

Seit 2021 müssen Händler die Umsatzsteuer nicht mehr Land für Land melden und abführen, sondern können sie in der EU zentral melden – der One-Stop-Shop macht’s möglich. Keine Registrierung mehr in jedem einzelnen EU-Land. Weniger Papierkram, mehr Zeit fürs Kerngeschäft.

  1. ⚠️ Produktsicherheit & Marktplatzhaftung: GPSR

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab 2024:

  • Mehr Verantwortung für Plattformen, unsichere Produkte zu stoppen
  • Bessere Kennzeichnungspflichten
  • Schnellere Entfernung gefährlicher Waren

Ja, die GPSR bringt auch einige Unannehmlichkeiten und Bürokratie, aber sie schützt eben auch redliche Händler und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen.

Zusammenfassung: BVOH ist deine Stimme für Dich als Händler

Was sich neben den Gesetzen verändert hat: Die Politik hört uns zu. Der BVOH ist bei vielen Gesetzgebungsverfahren direkt eingebunden – ob DSA, DMA oder P2B-VO. Auch bestehen zu nahezu allen Marktplätzen gute und vertrauensvolle Beziehungen. Lobbyismus bedeutet nicht, mal eine Stellungnahme zu schreiben – er funktioniert nur durch vertrauensvolle, langjährige und respektvolle Zusammenarbeit – auch und insbesondere mit der jeweiligen „Gegenseite“ und mit entsprechender konstruktiver politischer Arbeit. Wir bringen Eure Anliegen ein. Nicht alles wird sofort besser. Aber: Wir sind da. Und wir bleiben dran. Seit bald 20 Jahren immer zuverlässig an eurer Seite.