Kürzlich hat jemand gesagt, dass sich seit 10 Jahren nichts für Onlinehändler verbessert hätte. Das hat mich erst etwas sprachlos gemacht – aber umso mehr wird es Zeit, sich das mal genauer anzusehen: Seit bald 20 Jahren setzt sich der BVOH dafür ein, dass Onlinehändler nicht die „Spielbälle“ der Plattformen sind, sondern auf Augenhöhe agieren können. Und ja: Es hat sich viel getan! Hier kommt ein Überblick der letzten Jahre.
Fangen wir mit dem DSA an: Seit Februar 2024 ist der DSA voll anwendbar – und das ist ein echter Meilenstein:
Kurz gesagt: Onlinehändler haben deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten. Der BVOH hat sich hier intensiv über Jahre hinweg eingesetzt.
Gatekeeper haben besondere Pflichten: Einige der wichtigsten Regeln:
Das ist ein äußerst wichtiger Grundrahmen, der Händler schützt. Viele Händler hatten sich zum Beispiel beklagt, dass Amazon die Daten der Händler für eigene Zwecke missbraucht. Das ist nun gesetzlich verboten. Verstöße können teuer werden. Auch hier hat der BVOH jahrelang aktiv für die Rechte der Händler gekämpft.
Seit 2020 gilt die P2B-Verordnung EU-weit. Sie verpflichtet Plattformen zu:
Auch das hat der BVOH jahrelang eingefordert – und aktiv die P2B-Verordnung politisch unterstützt. Nun ist es gesetzlich verankert.
2020 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überarbeitet. Ziel: Schluss mit Abmahn-Abzocke bei Bagatellverstößen.
Noch nicht am Ziel – aber ein Schritt in die richtige Richtung
Durch neue Regeln zur Umsatzsteuer (seit 2019) müssen Plattformen prüfen, ob Händler ihre Steuerpflicht erfüllen:
Das stoppt nicht alle unfairen Importe, aber es macht es ausländischen Anbietern schwerer, sich (Steuer-)Vorteile zu erschleichen.
Seit 2021 müssen Händler die Umsatzsteuer nicht mehr Land für Land melden und abführen, sondern können sie in der EU zentral melden – der One-Stop-Shop macht’s möglich. Keine Registrierung mehr in jedem einzelnen EU-Land. Weniger Papierkram, mehr Zeit fürs Kerngeschäft.
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab 2024:
Ja, die GPSR bringt auch einige Unannehmlichkeiten und Bürokratie, aber sie schützt eben auch redliche Händler und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen.
Zusammenfassung: BVOH ist deine Stimme für Dich als Händler
Was sich neben den Gesetzen verändert hat: Die Politik hört uns zu. Der BVOH ist bei vielen Gesetzgebungsverfahren direkt eingebunden – ob DSA, DMA oder P2B-VO. Auch bestehen zu nahezu allen Marktplätzen gute und vertrauensvolle Beziehungen. Lobbyismus bedeutet nicht, mal eine Stellungnahme zu schreiben – er funktioniert nur durch vertrauensvolle, langjährige und respektvolle Zusammenarbeit – auch und insbesondere mit der jeweiligen „Gegenseite“ und mit entsprechender konstruktiver politischer Arbeit. Wir bringen Eure Anliegen ein. Nicht alles wird sofort besser. Aber: Wir sind da. Und wir bleiben dran. Seit bald 20 Jahren immer zuverlässig an eurer Seite.