Top bar
BVOH on facebookBVOH on linkedinBVOH on X
#WIRLIEBENONLINEHANDEL
Mitglied werden!

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich als Monatsbeiträge und werden quartalsweise eingezogen. Für Dienstleister gelten andere Beiträge. Dienstleister werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.