Es gibt von diversen Marktteilnehmern die Überlegung, Retourengebühren einzuführen. Dies auch, um den Verbraucher zu einem Umdenken im Ausnutzen des Wiederrufsrechts zu bewegen. Aktuell bestellen Kunden z.B. mehere Produkte zu Auswahl, reißen alle Pakete auf und schicken die Ware beschädigt zurück. Da im Falle der Erhebung von staatlichen Gebühren diese vom Staat verwaltet würden und nicht zu denen gelangen, die die größten Nachteile des gesetzlichen Widerrufsrechts erfahren, spricht sich der BVOH gegen die Retourengebühren aus. Allerdings muss es den Händlern auch möglich sein, den Kunden an den Kosten des Widerrufs zu beteiligen. Dies kann durch reine Auferleung der Rücksendekosten geschehen, was jedoch derzeit von einigen Plattformen verhindert wird. Einige Plattformen möchten für ihre Kunden eine einheitliche Regelung, sodass der BVOH sich in diesem Fall für eine von der jeweiligen Plattform zu bestimmende Rücksendepauschale ausspricht. Gegen rechtliche Bedenken konnte ausführlich vorgetragen werden.
Positionspapier Retourenpauschale 08.01.2024[22]