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David ./. Goliath: BVOH stemmt sich gegen die Abschaffung von Händlerrechten

Die Europäische Kommission plant mit dem sogenannten Digital Omnibus 2025 eine Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens. Doppelregulierungen sollen abgebaut, Compliance-Kosten gesenkt werden. Was auf den ersten Blick vernünftig klingt, birgt für Onlinehändler erhebliche Risiken. Hinter dem vermeintlichen Abbau von Bürokratie und doppelten Gesetzen steht eigentlich ein Abbau von Händlerrechten.

Ja, auf den ersten Blick ähneln sich der DSA (Digital Services Act) und P2B-Verordnung (Platform-to-Business): Es gibt in beiden die Verpflichtung von Plattformen für ein internes Beschwerdemanagement und in beiden gibt die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung. Die EU hatte daher die Idee, dass man die Platform-to-Business-VO einfach streichen könne, weil der DSA ja alles abdeckt. Aber stimmt das? Definitiv nein! Es ist ein großer Verlust von Händlerrechten.

Die P2B-Verordnung ist bislang das einzige EU-Rechtsinstrument, das gewerblichen Händlern ausdrücklich durchsetzbare Rechte gegenüber Plattformen einräumt. Dazu gehören klare Begründungspflichten bei Sperrungen, Transparenz bei Rankingkriterien sowie ein verpflichtendes Beschwerde- und Mediationssystem.

Der häufig vorgebrachte Verweis auf den Digital Services Act (DSA) greift zu kurz. Der DSA schafft zwar Transparenzpflichten, garantiert Händlern aber keine wirksame Abhilfe. Wer heute gesperrt wird, erhält oft nur formelhafte Hinweise auf angebliche AGB-Verstöße – ohne echte Möglichkeit, die Maßnahme überprüfen oder rückgängig machen zu lassen.

Besonders problematisch ist, dass der DSA weder klare Regeln zu AGB-Änderungen noch einen Anspruch auf Mediation vorsieht. Genau diese Instrumente haben sich in der Praxis bewährt. Der BVOH konnte in den vergangenen Jahren in hunderten Fällen zwischen Händlern und Plattformen vermitteln und tragfähige Lösungen erreichen – oft dort, wo individuelle Händler keinerlei Verhandlungsmacht hatten.

Hinzu kommt: Die P2B-Verordnung ermöglicht es Verbänden, strukturelle Verstöße gerichtlich anzugehen. Dafür wurde die Klagebefugnis eingeführt. Das schützt gerade kleine und mittlere Händler, die es sich wirtschaftlich nicht leisten können, gegen „ihre“ Plattform zu klagen. Im DSA: Gar nicht vorhanden.

Und jetzt? Weg damit? Die Plattformen würdes es sich wünschen – die entsprechenden Verbände unterstützen daher den Omnibus. Der BVOH: Allein auf weiter Flur. Hoffen wir, dass die Politik erkennt, welches Spiel gespielt wird.

Habt ihr Fragen – oder wollt uns unterstützen: Wir sind immer ansprechbar.

Unser Positionspapier; Positionspapier Omnibus