Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan Ecommerce verabschiedet. Im Fokus stehen die Shopping-Plattformen Temu und Shein. Angesichts der massiven Paketflut aus China (über 400.000 Pakete täglich), hat die Bundesregierung den Aktionsplan E-Commerce beschlossen, um Shopping-Plattformen wie Temu und Shein stärker zu regulieren. Ziel ist es, geltendes Recht konsequenter durchzusetzen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Der Aktionsplan sieht unter anderem koordinierte Kontrollen durch Zoll- und Regulierungsbehörden sowie eine engere europäische Zusammenarbeit vor. Besonders im Fokus steht die 150-Euro-Zollfreigrenze, die Onlinehändler aus Drittstaaten oft zu umgehen versuchen. Eine Aufhebung dieser Grenze wird von der Bundesregierung aktiv unterstützt.
Zusätzlich sollen Plattformen künftig stärker für die von ihnen vermittelten Produkte haften. Die Bundesregierung fordert zudem eine konsequentere Anwendung des Digital Services Act (DSA), um Verstöße mit empfindlichen Geldbußen zu ahnden.
Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) ist froh, dass seine Warnungen im Wirtschaftsministerium ernstgenommen wurden. Der BVOH war einer der ersten, die vor den Plattformen und der Flut der Pakete, die gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, gewarnt hat – und noch zu einer Zeit, als noch viele es für eine Randerscheinung hielten. Auch dank seines Engagements wurde Temu schnell als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft, womit strengere Auflagen gemäß dem DSA gelten.
Angesichts der Tatsache, dass Temu aktuell ganz offensiv die Zwischenhändler als überflüssig angreift – und somit nahezu den gesamten deutschen Onlinehandel, sind diese beschlossenen Maßnahmen jedoch nur ein erster kleiner Schritt. Hier muss noch mehr folgen.