BVOH begrüßt Signal des Bundeskartellamts gegen vertikale Preisbindung beim Spielzeughersteller Lego

BVOH-Präsident Prothmann sieht nur Spitze des Eisbergs und fordert Strafen gegen dauerhafte Kartellrechtsverstöße

Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) begrüßt, dass das Bundeskartellamt (BKartA) in Bonn die von LEGO-Mitarbeitern ausgegangenen Versuche, gegenüber Händlern Mindestpreise durchzusetzen, mit einem symbolischen Bußgeld sanktioniert. „Wir haben aber allen Grund anzunehmen, dass es sich bei dem Vorfall lediglich um die sichtbare Spitze eines Eisbergs handelt und dass die Praxis unzulässiger Preisvorgaben weiter verbreitet ist, als gemeinhin wahrgenommen wird“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Häufig ist der Onlinehandel von diesen Methoden betroffen. Opfer dieser Preistreibereien sind in jedem Fall auch die Verbraucher, die unter überhöhten Preisen zu leiden hätten.

Preisbindungen sind Schlafmittel für den Wettbewerb. Deshalb sollten die Kartellbehörden dem Thema Preisbindungen noch mehr Aufmerksamkeit schenken – so die Forderung des BVOH. „Der BVOH würde es ferner begrüßen, wenn hartnäckige, anhaltende Kartellrechtsverstöße zusätzlich mit den Mitteln des Strafrechts sanktioniert würden“, sagt Oliver Prothmann. Der BVOH-Präsident regt an, dass der Gesetzgeber die von der Monopolkommission angestoßene Diskussion zur Strafbewehrung von „Hardcore-Kartellen“ mit einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgreifen möge.

Preisvorgaben von Herstellern für den Weiterverkauf sind eine unzulässige Kernbeschränkung des Wettbewerbs. Das besagt die durchgehende Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts, die auch regelmäßig von deutschen Land- und Oberlandesgerichten bestätigt wird. In der Praxis versuchen Hersteller immer wieder, auf „weiche“ Art und Weise Preisbindungen durchzusetzen. Dazu gehört nach Informationen des BVOH auch das drängende Ansprechen des Themas durch Vertriebsmitarbeiter gegenüber dem Händler. Schon dieses Gespräch ist unzulässig. „Beim Ansprechen bleibt es häufig nicht. Der Hersteller verschlechtert die Lieferbedingungen oder Lieferungen werden teilweise oder ganz ausgesetzt“, sagt Oliver Prothmann. In diesen Fällen können die betroffenen Onlinehändler noch aktiver werden. Der BVOH empfiehlt jegliche Art von Preisvorgaben und -absprachen selber zu dokumentieren und die Hersteller darüber hinaus um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, die in der Regel nicht kommen wird. So verbessern die Händler ihre Chance vor Gericht.

 

Pressemitteilung: 160113 PM BKartA Lego

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