Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) und der Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH) haben eine gemeinsame Empfehlung für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken verabschiedet. Mit dem Standard wird das Jugendschutzgesetz bestimmungsgemäß auf den Bereich des Online-Handels mit alkoholhaltigen Getränken übertragen: Ziel des Standards ist es, durch eine Altersprüfung bei der Paketzustellung sicherzustellen, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke online bestellen und als Paket entgegennehmen dürfen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, begrüßt die Selbstregulierung der beiden Verbände: „Dieser Standard geht in die richtige Richtung, denn er setzt auch im Bereich des stetig wachsenden Online-Handels das Jugendschutzgesetz sinngemäß um. Ich würde mir wünschen, dass das Beispiel des BSI und BVOH Schule macht und eine Altersprüfung bei der Paketzustellung von alkoholhaltigen Getränken zur Selbstverständlichkeit für Online-Händler und Kunden wird.“
Die beiden Verbände verpflichten sich im Namen ihrer Mitglieder, den Jugendschutzstandard ab sofort kontinuierlich umzusetzen. Bis Mitte 2015 sollen mindestens 80% der Mitgliedsunternehmen der beiden Verbände, die entsprechende Shops betreiben, den Standard umgesetzt haben. Zu den zentralen Inhalten des Standards gehören neben der Altersprüfung beim Paketempfänger auch ein Hinweis in der Produktansicht bzw. -übersicht, dass das entsprechende Produkt nur an volljährige Personen verkauft werden darf, sowie ein Hinweis auf den Spezialversand. So werden die Kunden spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs über die bevorstehende Altersprüfung bei Auslieferung informiert und für den Jugendschutz sensibilisiert. Online- Händler können darüber hinaus mit dem Signet „Jugendschutz im Online-Handel – Wir halten uns dran!“ auf der Website ihr Bekenntnis zum Standard sichtbar machen.
„Entscheidend für die Erfüllung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ist, dass Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. In diesem Sinne ist eine Altersprüfung durch den Zusteller im Moment der Paketübergabe entscheidend. So kann sichergestellt werden, dass entsprechende Produkte ausschließlich an Personen mit erforderlichem Mindestalter zugestellt werden“, beschreibt Angelika Wiesgen-Pick, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen- Industrie und -Importeure e. V., den Kern des Jugendschutzstandards.
„Für viele Verbraucher ist es heute bereits Normalität, Lebensmittel und Getränke über das Internet zu kaufen. Gerade in diesem Segment wächst das Angebot in jüngster Zeit dynamisch an. Hier sehe ich die Online-Händler in der besonderen Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränke ihrer Online-Shops nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Der Jugendschutz ist auch online zu gewähren. Unser neuer Standard zeigt wie. Und es gibt keine Ausreden, warum dies nicht konsequent umgesetzt werden könnte“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e. V., zu den Hintergründen der Selbstverpflichtung.
Die Broschüre „Empfehlungen für den Online-Handel mit Spirituosen & spirituosenhaltigen Getränken“ steht unter www.massvollgeniessen.de als Download zur Verfügung.
Das Logo finden Sie hier.
Pressemitteilung: 141125 AAuV_Presseinformation_Jugendschutzstandard_v2 4
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