RÜCKBLICK AUF 2014
“Ich danke allen Referenten, Teilnehmern und Mitgliedern für diesen erfolgreichen und tollen
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Fotos vom Politischen Frühstück und den Vorträgen sowie die Präsentationen der Vorträge finden sie weiter unten.
Wir haben Ihnen hier die Kernaussagen des „Politischen Frühstücks“ auf dem „Tag des Onlinehandels“ zusammengefasst. Dabei haben wir nicht nur die Podiumsteilnehmer berücksichtigt, sondern auch die interessanten Beiträge aus dem Publikum.
Dr. Armin Jungbluth (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) [Podium]
Wir unterstützen natürlich das Vorgehen des Kartellamts, denn es ist nicht der „Totgräber des stationären Handels“. Da wo Hersteller die Märkte zumachen – und das ist bei vielen Herstellern im Onlinehandel der Fall – achtet das Kartellamt darauf, dass die Märkte offenbleiben. Die Verbraucher nutzen den Online-Handel, die Verbraucher wollen den Online-Handel und es gibt halt einige Hersteller, die diesen Druck – der auch auf die Preise geht – verhindern wollen. Es ist Sache der Hersteller, wie sie ihren Vertreib organisieren. Sie haben aber klare Vorgaben: Plattformverbote sind unzulässig, bestimmte Doppelpreissysteme sind unzulässig. Wir brauchen keine Gesetzesänderung, die Gesetze sind klar. Die Händler sollen frei sein zu entscheiden, wie sie ihre Waren verkaufen, ob online oder stationär.
Allerdings ist die EU in Brüssel, was die Durchsetzung der Vorgaben angeht, nicht so strikt wie das Bundeskartellamt Bonn.
Thomas Jarzombeck, MdB (CDU) [Podium]
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ausreichend, es muss nur vollzogen werden. Dann ist es Aufgabe der Verbände aber auch der Gerichte, das was Recht ist, jetzt auch durchzusetzen um die Vertriebsbeschränkungen aufzuheben. Ein Verband wie der Bundesverband Onlinehandel bietet gute Möglichkeiten für Händler sich zusammenzuschließen. So kann der Verband oder ein Verbund von Händlern Klage einreichen. Auf diesem Weg können einerseits Kosten geteilt, andererseits mehr Druck aufgebaut werden.
Niemand kann es sich erlauben, den digitalen Wandel zu ignorieren. Besonders der stationäre Handel wird sich darauf einstellen müssen. Ohne Onlinekomponenten wird er es extrem schwer haben. Auch der stationäre Handel muss den Wandel aktiv mitgestalten, sonst passiert genau das, was beklagt wird: Der Kunde wandert ab und bestellt dort, wo die Auswahl größer ist. In der Regel hätte er sicher auch vor Ort gekauft, wenn er den Kauf-Prozess beispielsweise auch online im Laden hätte beenden können.
Prof. Wolfgang Hünnekens (iDeers) [Podium]
Es findet ein Veränderungsprozess statt. Der Handel hat eine Ergänzung erfahren durch einen weiteren digitalen Kanal und die Menschen nutzen diesen Kanal. Dabei sollte nicht „der Handel“ isoliert betrachtet werden. Möglicherweise entscheidet sich die Industrie in Zukunft, lieber selbst zu verkaufen und wird somit zu einem weiteren Konkurrenten.
Jost Vielhaber (reuter.de) [Podium]
Es gibt Versuche von Herstellern, Zwischen- oder Großhändlern, den Verkauf an private Endkunden durch unterschiedliche Vertragsgestaltungen einzuschränken, die einer wettbewerbsrechtlichen Analyse nach dem geltenden Kartellrecht wahrscheinlich nicht standhalten.
Man kann als Händler – mit sauberer Vorbereitung und Beweisführung – Erfolg haben, wenn man Schadenersatz beansprucht und man kann die Verantwortlichen haftbar machen.
Es ist am Händler, für eine gute Darstellung, guten Service und eine gute Beratung zu sorgen. Hier sind Onlinehändler gefragt, mit gutem Beispiel voranzugehen, dass das Meinungsbild über den Onlinehandel an sich verbessert wird. Die Zukunft ist crossover Multichannel. Man muss da sein wo der Kunde ist. Und der Kunde hat die Vorteile des Internets für sich entdeckt. Niemand sollte einen Nachteil dadurch haben, dass er rechtzeitig in den Bereich Online-Vermarktung investiert hat.
Die Hersteller fürchten die Preistransparenz, die einer der großen Vorteile ist, die das Internet den Verbrauchern gebracht hat.
Rechtsanwalt Eckart Wagner [Podium]
Eine Schlechterstellung des Onlinehandels gegenüber dem stationären Handel ist rechtswidrig!
Beschränkungen des Onlinehandels, etwa das Verbot, über Plattformen zu verkaufen, online zu verkaufen, online zu werben, Vergleichsportale zu nutzen, Suchmaschinenoptimierung zu betreiben oder speziell über eBay bzw. Amazon zu verkaufen, das sind Beschränkungen, die sind einfach grundsätzlich verboten. Dennoch wird es praktiziert.
Da muss ein Prozess angestoßen werden. Es muss versucht werden, entsprechende Beschwerden an das Bundeskartellamt zu bündeln. Auch die Politik ist gefordert, das Thema noch mehr aufzugreifen.
Wenn der Händler nachweisen kann, dass die Beschränkung Grund für den Rückgang seines Umsatzes war, dann kann der Händler eine Schadenersatzforderung begründen und vor Gericht gut vertreten und – auch durchkommen.
Es muss einfacher werden – und hier ist auch das Bundeskartellamt gefragt – die eigenen Rechte durchzusetzen.
Dieter Janecek, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) [Publikum]
Die Rahmenbedingungen für die Händler müssen stimmen. Da sind schon erste Schritte in diese Richtung mit der Digitalen Agenda unternommen worden. Dennoch wünschen wir uns einen Fahrplan, der auch mal zeigt wo es langgeht.
Dr. Nikolaus Lindner (eBay) [Publikum]
Vertriebsbeschränkungen treffen vor allem kleine und mittelständische Händler sowie den Verbraucher. Für Händler ist es elementar bei Unternehmen wie Amazon oder eBay gelistet zu sein, um an den mobilen Kunden heranzukommen. Es wird deshalb immer relevanter, dass Plattform-Verbote verboten werden.
Klare Plattformverbote der Hersteller gehen zwar zurück, es werden aber vermehrt Klauseln und qualitative Erfordernisse kreiert, die auf eBay nicht umsetzbar sind. Dadurch entsteht ein indirektes Plattformverbot. Diese Fälle sind auch für das Bundeskartellamt schwer greifbar. Auch hier ist die Politik gefordert, die Problematik weiter zu diskutieren, damit Hersteller nicht weiter damit durchkommen, diese indirekten Plattformverbote durchzusetzen.
Kathrin Zabel, Deutsche Post DHL [Publikum]
Hersteller sollten auch auf die Händler zugehen und positive Aspekte für eine Partnerschaft herausarbeiten anstatt immer nur dagegenzuhalten, beispielsweise mit Vertriebsbeschränkungen.
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