Leider sind wir mit unseren Änderungsvorschlägen bei dem Gesetzgeber nicht durchgedrungen, so dass das zuständige Gremium LAGA den umstrittenen Auslegungen des Bundesministeriums für Umwelt gefolgt ist. Hier die Zusammenfassung der Änderungen:
„Auch jetzt noch zeigt sich wieder, wie viel Unkenntnis bei den Verantwortlichen vorherrscht. Die Pflicht des Handels zur Rücknahme wird weiterhin als „kostenlos“ bezeichnet, als ob bei den Verpflichteten (Händlern) keine Kosten entstehen würden. Natürlich müsste es heißen, dass es für den Verbraucher ‚unentgeltlich‘ geschehen muss,“ resumiert Oliver Prothmann.
Der BVOH hat für seine Mitglieder und für Marktplatzhändler ein besonderes Paket zur Erfüllung aller Kriterien zusammen mit WEEE-Return erarbeitet:
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