Übernahme der Kosten durch den Handel wird zum Marketinginstrument und die Verbraucher profitieren
Berlin, 13.06.14 – Die Rücksendekostenregelung tritt in Kraft. Verbraucher müssen nun die Rücksendekosten für nicht behaltene Ware im Online-Handel selbst tragen. Für den Verbraucher ist es von Vorteil, wenn die Rücksendekosten nur von den Käufern getragen werden, die sie auch verursachen. Somit kann der Händler diese Risikokosten aus der Kalkulation herausnehmen und die Preise für die Artikel können sinken. Andererseits benutzen viele Händler den kostenfreien Rückversand als Marketingmittel und werden in Zukunft auch die Kosten übernehmen. „Der Markt bzw. der Verbraucher wird entscheiden, welches Modell langfristig gewinnen wird“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.
Die Rücksendekostenregelung eines der meistdiskutierten Themen im Online-Handel.
Die bisherige Regelung war für den Handel eine große Herausforderung, denn besonders kleine Onlinehändler leiden unter hohen Retourquoten und den damit verbundenen Kosten. Jetzt schauen viele Händler auf die Regelungen der großen Händler und Marktplätze wie Amazon, Otto und Zalando.
Die Frage der Übernahme der Rücksendekosten wird aktuell zu einem Marketingthema. Insbesondere große Unternehmen übernehmen weiterhin die Kosten, wie sie es schon heute bei Artikeln über 40 Euro machen. „Viele kleine und Mittelgroße Händler werden die Kosten nicht tragen und somit die bisher in die Preise einberechneten Kosten wieder auskalkulieren und die Verbraucherpreise günstiger machen“, sagt Oliver Prothmann. Diese Händler bieten dann häufig dem Verbraucher eine vergünstigte Versandmarke an, damit es für den Verbraucher einfacher und kostengünstiger ist.
Pressemitteilung als pdf: 140613 PM Rücksendekosten BVOH