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In der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 wird mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten & E-Liquids gefordert.
Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen rechtlich verpflichten, Kontrollen des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids durchzuführen. Nicht-rechtskonforme Produkte gälte es dann nach Vorstellung des Bundesrats durch den Marktplatz selbst zu entfernen.
Verbraucherinnen und Verbraucher gälte es besser vor illegalen importierten E-Zigaretten zu schützen. Am 9. Oktober 2020 forderte er die Bundesregierung auf, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen. Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Onlinehandel im Fokus
Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.
Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen
Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt der Bundesrat.
Verbraucherschutz auch bei Importen
Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordern die Länder in ihrer Entschließung.
Quelle: bundesrat@newsletter.bund.de
Quelle Foto: dpa