ElektroG-Gipfel 2015 – Rückblick

ELEKTROG-GIPFEL 2015 RÜCKBLICK
vom 10. September 2015 in Berlin!

 

Mit dem Inkrafttreten des ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) am 21.10.2015 sind Händler von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu neuen Pflichten angehalten.

Auf dem ElektroG-Gipfel wurden in einer politischen Diskussionsrunde die Ziele und Herausforderungen, sowie auftretende Problematiken des Gesetzes diskutiert. Zudem haben Entsorgungsdienstleister und Juristen darüber aufgeklärt, welchen Pflichten Sie nachkommen müssen und welche Lösungen angeboten werden.

Hintergrund des Gesetzes

Mit der europäischen Richtlinie WEEE2 (Waste of electrical and electronic equipment) sind EU-Staaten zur Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene verpflichtet. Im ersten Schritt klingt es einfach, doch erste Probleme wurden auf dem ElektroG-Gipfel erkennbar.

 

AUSSAGEN AUS DER PODIUMSDISKUSSION

Alexander Goldberg, Vorstand stiftung elektro altgeräte recycling (ear)

„Wir haben eine europäische Richtlinie, die in jedem einzelnen Mitgliedsstaat umzusetzen ist. Jeder dieser Staaten hat seine Nationalstaatlichkeit; die Gesetze werden national vollzogen. Das Thema europäische Registrierung wurde intensiv im Gesetzgebungsprozess zum WEEE2 diskutiert. (…) Eine europäische Registrierung aber kann nicht funktionieren, weil man sie nicht vollziehen kann. Wenn ich einen Hersteller habe, der z.B. in London seinen Sitz hat, der sich in Malta registriert und in Deutschland Waren in Verkehr bringt, und dann seiner Verpflichtung nicht nachkommt, habe ich als Vollzug keine Chance, gegen diesen Hersteller vorzugehen. Es war aber die Forderung der Mitgliedsstaaten im Gesetzgebungsprozess, unbedingt jemanden im Lande zu haben, den man greifen kann, wenn er nicht ‚compliant‘ ist. Um keine Niederlassungspflicht zu statuieren, hat man den Bevollmächtigten ins Spiel gebracht. Den hätten wir in Deutschland nicht gebraucht.“

Weiter erklärte Herr Goldberg, “Sofern Sie als Elektro- und Elektronikhändler Ware ins EU-Ausland verkaufen, sind Sie entsprechend nicht nur vom deutschen ElektroG betroffen, sondern müssen auch die im Verkaufsausland geltenden Gesetze beachten. Doch auch auf nationaler Ebene gibt es viele Unklarheiten.”

 

Dr. Andreas Bruckschen, Geschäftsführer BDE

ElektroG-Gipfel_15 - 12„Der Gesetzgeber verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und will damit auch einen Interpretationsspielraum schaffen. Aber wir müssen dann am Ende diese Vorgaben des Gesetzes mit Leben erfüllen. Wir reden heute über etwas, von dem wir noch nicht wissen, was denn genau kommt. Wie wird sich dieser Markt entwickeln? Wie werden Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen müssen? (…) Viele unklare Formulierungen des Gesetzes werden in den nächsten Monaten und Jahren erst durch gerichtliche Entscheidungen verbindlich ausgelegt werden. (…) Ich empfehle aber, diese Verantwortung wahrzunehmen. Sie haben auch einen Gestaltungsspielraum. (…)“

 

Doch wie sieht dieser Gestaltungsspielraum aus? Der Onlinehändler Reuter GmbH ist sich da nicht sicher, viele Fragen sind noch ungeklärt.

 

Jost Vielhaber, Head of Public Policy Reuter.de GmbH

ElektroG-Gipfel_15 - 9„Der Gesetzgeber war sehr zurückhaltend mit seinen Vorstellungen über die Art und das Verfahren der Rücknahme im Onlinehandel. Im Gesetzeswortlaut steht dazu nichts außer der Maßgabe der „zumutbaren Entfernung“. Was ist das? Im Begründungsteil des Gesetzes nennt der Gesetzgeber drei Möglichkeiten: u.a. eine Kooperation mit dem stationären Handel, also mit Wettbewerbern, bei der Rückgabe oder die Nutzung von Paketdienstleistern. Aber E-Schrott ist nach der Nomenklatur der EU gefährlicher Abfall. Diese Hinweise des Gesetzgebers sind etwas unterkomplex. Es bedarf dafür bestimmterer Vorgaben. (…) Ein Aspekt könnte für den Onlinehandel sehr belastend sein und zu einer Diskriminierung gegenüber dem Stationärhandel führen: Muss der Onlinehandel Frachtkosten bei der Zusendung von E-Schrott an den Endnutzer zahlen? Diese fallen bei der Rückgabe im Stationärhandel nämlich nicht an.“

 

Nach Lösungen wird derzeit gesucht, denn das Gesetz ist rechtsbindend und es muss ihm entsprechend nachgekommen werden. Auch die privaten Entsorgungsunternehmer bleiben zunächst mit vielen offenen Fragen konfrontiert.

 

Gerhard Jokic, Geschäftsführer REMONDIS Electrocycling GmbH

ElektroG-Gipfel_15 - 11Das einfache Versenden von E-Schrott per Post an den Händler funktioniert auf gar keinen Fall. Wir haben derzeit eine große Herausforderung mit Lithium-Ionen-Batterien. Sie können damit bestückte Altgeräte nicht in loser Schüttung erfassen, denn wenn sich der Lithium-Ionen-Akku löst und mit anderen Teilen in Berührung kommt, haben wir es häufig mit Bränden zu tun. (…) Ein Rücknahmenetz muss ADR-konform sein. Altgeräte per Paket zu verschicken, halte ich für äußerst bedenklich. Die Frage, wer verantwortlich ist, wenn auf dem Transport etwas passiert, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Na prima, solange wollen wir die Kolleginnen und Kollegen des Onlinehandels aber nicht im Regen stehen lassen. Wir sind weiter für Sie in Brüssel sowie auf Bundes- und Landesebene im Einsatz. In einem nächsten Schritt müssen wir uns mit der Politik sowie den Entsorgern an einen Tisch setzen und gemeinsam belastbare Lösungen entwickeln, die dem Handel, aber auch vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen.

 

Oliver Prothmann, Präsident des BVOH, schließt den ElektroG-Gipfel 2015 mit den Worten

ElektroG-Gipfel_15 - 33


„Wir danken ganz herzlich allen Teilnehmern, insbesondere Sponsoren und Rednern für den erfolgreichen ElektroG-Gipfel 2015. Dieser Tag veranschaulichte, dass mit dem Inkrafttreten des ElektroG rechtskonformes Handeln zu einer wahren Herausforderung wird. Politiker, Dienstleister und Händler stehen vor einer großen Aufgabe. Wir bleiben weiter aktiv für Sie!“

Nun sind Sie gefragt! Informieren Sie sich über die nächsten Schritte, die Sie tun müssen, um weiterhin oder wieder rechtskonform handeln zu können.

 

EINDRÜCKE VOM ELEKTROG-GIPFEL 2015

 

UNTERNEHMEN AUF DEM ELEKTROG-GIPFEL

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Remondis Electrorecycling nimmt am ElektroG-Gipfel teil www.e-gipfel.de ear Stiftung Elektro-Altgeräte Register nimmt am ElektroG-Gipfel teil www.e-gipfel.de Clover Consulting nimmt am ElektroG-Gipfel teil www.e-gipfel.de
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1CC nimmt vielleicht am ElektroG-Gipfel in Berlin teil www.e-gipfel.de Landbell AG_logo und weitere
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