Fragen und Antworten zum ElektroG

Der Bundesverband Onlinehandel begrüßt die Initiative zur Erhöhung der Rückgabequoten beim Elektroschrott. Die neue Gesetzgebung im ElektroG samt Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten durch den Handel wird dazu leider nicht führen!

Was bedeutet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler mit einer Ladenfläche (stationär) bzw. einem Lager (online) von min. 400 qm soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Im November 2012 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer Erklärung über Ziele und Inhalte einer nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. EU WEEE-Richtlinie) dass es keine Notwendigkeit einer Rücknahmepflicht durch den Handel gebe und sah neben der Rücknahme an öffentlichen Entsorgungsstellen durch die Kommunen lediglich eine freiwillige Rücknahme durch Hersteller und Vertreiber vor.

Was ändert sich für den Online-Handel durch das ElektroG?

Im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird diskutiert, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Hierbei muss der Händler nicht nur dann Elektroschrott zurücknehmen, wenn der Bürger ein neues Gerät kauft sondern auch, wenn der Bürger das Altgerät nur abgeben will.

Was sind die Einwände der BVOH-Mitgliedsunternehmen gegen das
Gesetz?

Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel (stationär und online) eine zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nicht erforderliche und damit unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf. Die Altgeräte können umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe enthalten, etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum dem Handel eine solche Expertenaufgabe auferlegt werden soll.
Für den Onlinehandel ergäbe sich im Vergleich zum stationären Handel eine zusätzliche Sonderlast, da eine unentgeltliche Rücknahme des Onlinehändlers auch die Übernahme der Versand- und Transportkosten einschließen würde, die besonders bei sperrigen oder massereichen Altgeräten erhebliche Zusatzkosten mit sich brächten. Es sollte – auch vor dem Hintergrund von „digitaler Agenda“ in Deutschland und dem von der Europäischen Union angestrebten „digital single market“ – nicht Ziel des Gesetzgebers sein, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft, in diesem Falle des Onlinehandels, unattraktiv zu machen.

Was ändert sich für Kunden des Online-Handels?

Dem Kunden soll es in Zukunft erlaubt sein, Elektroaltgeräte auch an Online-Händler zurückzugeben. Das bedeutet, dass der Kunde den Elektroschrott in eine sichere Transportverpackung verpacken muss. Wesentlich einfacher ist es für den Kunden das Gerät in einem nahegelegenen Recyclinghof bei Experten abzugeben, die sich um eine Entsorgung kümmern.

Wie können Kunden künftig Elektro(groß)geräte an den Online-Verkäufer zurückgeben?

Dieser gefährliche Abfall müsste von den Endkunden in geeigneter, nämlich stoßfester und sehr sorgfältiger Weise verpackt werden, um Kontaminationen und Bruch, der zudem unter Zugrundelegung der Abfallhierarchie gemäß § 6 Abs. 1 KrWG unerwünscht wäre, zu vermeiden. Eine Rücknahmepflicht des Handels unter Einschluss des Onlinehandels würde zu einer kaum gewollten Zersplitterung der Rücknahmestruktur und zur Etablierung zehntausender zusätzlicher Schnittstellen bei Verbringung und Entsorgung der Altgeräte
führen. Damit erhöhten sich die Risiken im Umgang mit dem gefährlichen Abfall beträchtlich. Ferner bleibt unklar, wie der Rücknahmeweg über den Onlinehandel den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Vorschriften) genügen soll. Niemand kann es wollen, dass defekte und alte Elektrogeräte per LKW durch die Lande gefahren werden.

Wie könnte der Online-Handel die Rücknahme konkret organisieren?

Bis zur finalen Gesetzgebung ist die Organisation nicht konkretisierbar. Sowohl der Bundesverband Onlinehandel wie auch viele andere Verbände fordern die Streichung der Verpflichtung des Handels Altgeräte zurückzunehmen und fordern eher eine Stärkung der bestehenden und funktionierenden Entsorgungsinfrastruktur.

Im Onlinehandel gibt es bereits weitere Verordnungen, wie die Verpackungsverordnung (VerpackungsV). Warum soll das ElektroG hier nicht ebenfalls helfen?

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigen deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden. Daher hat der Verordnungsgeber bereits mit der 5. Novelle zur VerpackV die ursprüngliche Selbstentsorgung abgeschafft.

Worin besteht das Problem bei der Entsorgung von Elektroschrott?

Die EU hat allen Ländern für 2016 eine Quote auferlegt, wieviel gebrauchte und defekte Elektro- und Elektronikgeräte wieder recycled werden müssen. Bereits heute erfüllt Deutschland fast diese Quote.

Der deutsche Bürger hat gelernt, dass er gewissen Stoffe in entsprechende Behälter entsorgen soll: Grüne, gelbe, rote, blaue, braune Tonne sowie Container für Altpapier, Altglas in verschiedenen Farben und Altkleider. Was der Bürger leider noch nicht weiß, dass die Entsorgung insbesondere von Haushalt-Kleingeräten in die Mülltonne nicht zielführend ist. D.h. es sollte eher das Ziel sein, den Bürger in seiner sowieso gewollten Aktivität zu unterstützen und aufzuklären, wie er gewisse Geräte am besten entsorgt. Z.B. könnte die Gesetzgebung die Industrie verpflichten bei der Aufklärung der Bürger stärker und deutlicher zu helfen, als sie es heute schon tun. Des Weiteren könnte auch der Handel bei der Aufklärung helfen und dem Käufer über die sinnvolle Entsorgung des jeweiligen Gerätes informieren.

Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel muss Elektroschrott “artgerecht” entsorgt werden und nicht per Karton mit einem Versanddienstleister durch die Republik gefahren werden. Gerne unterstützt der BVOH bei der Erarbeitung einer Kommunikationskampagne zur Erhöhung der Recycle-Quote bei Elektro- und Elektronikaltgeräten.

 

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