Handelsbeschränkungen – Bundeskartellamt zeigt Asics die rote Karte

BVOH-Präsident Oliver Prothmann behält sich weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor

Berlin, 28.04.14 – Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis- Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt “schießt Asics damit über das Ziel hinaus”. Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt.

“Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel”, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann, Gründer der Initiative Choice in eCommerce, die sich gegen Beschränkungen des Online-Handels wehrt. “Vertriebsverbote, also das Verbot Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Rakuten zu verwenden, schaden insbesondere den kleinen Händlern massiv”, so Prothmann. Der BVOH wird jetzt den Wortlaut der Kartellamtsentscheidung juristisch prüfen und entsprechende Maßnahmen für den Handel erarbeiten. Ferner behält sich der BVOH weitere Schritte gegen Verbot-führende Hersteller vor.

“Damit entscheidet das Bundeskartellamt im Sinne der Forderung unserer Petition nach der Aufhebung von Handelsbeschränkungen”, erklärt Oliver Prothmann. Dass dieses Thema für den Online-Handel extrem wichtig ist, zeigt die 2013 gestartete Online-Petition, die über 14.000 Händler unterzeichnet haben. Ende des letzten Jahres konnten die Unterschriften in Brüssel von Prothmann an den Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Olli Rehn, übergeben wurde. Mittlerweile interessiert sich auch die Europäische Kommission für das Thema Vertriebsbeschränkungen. Im Dezember hatte es etwa Durchsuchungen im Bereich des Elektronikhandels gegeben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts sorgt für mehr Rechtssicherheit. Nun können sich Händler unter Verweis auf die Einschätzung des Kartellamtes gegen Beschränkungen wehren. “Ich kann nur jedem Händler raten, sich so etwas nicht mehr gefallen zu lassen, sondern den Herstellern, die den Internetvertrieb beschränken, die rote Karte zu zeigen – so wie es das Kartellamt heute getan hat”, sagt Oliver Prothmann.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards.

Der BVOH ist die starke Stimme der am Internethandel Beteiligten: Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Pressekontakt

Christoph Blase
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