Mehrwertsteuer Senkung – Was nun, Taxdoo? (inkl. Videoaufzeichnung)

Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen

Am Mittwoch, den 3.6.2020 hat sich die Bundesregierung auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt.

Eine überraschende Maßnahme des Pakets ist eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer, um den Binnenkonsum zu stärken. Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.

Beschlusspapier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Der BVOH begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere die unkomplizierte Verteilung auf die Bevölkerung durch eine Kindergeldzahlung sowie die Mehrwertsteueranpassung.

Was bedeutet das für den Onlinehandel?

Der Bundesrat stimmt am Nachmittag des 29. Juni 2020 in einer Sondersitzung über das Corona-Konjunkturpaket ab.

Aufgrund der extrem kurzen Zeit, sind alle Handelsunternehmen in der Umsetzung begriffen.

Im Onlinehandel bedeutet dies, dass an diversen Stellen überprüft werden muss, wie die neuen Steuersätze eingegeben und hinterlegt werden können.

Mit dieser Frage hat der BVOH sich an die Marktplätze gewandt. Aktuell ist es für die meisten Marktplätze noch zu früh für eine konkrete Einschätzung, ob in dem kurzen Zeitraum die technische Umsetzung gelingt. Auf Rückfrage zeigte sich Otto.de optimistisch. Anne Remy, Communications Consultant der OTTO Unternehmenskommunikation sagt dazu: “Wir haben bereits vor einigen Wochen eine Vorstudie durchgeführt und gehen aktuell davon aus, dass der Aufwand für die Anpassungen relativ überschaubar sein wird. Deshalb sind wir optimistisch, die Anpassungen innerhalb des sehr kurzen Zeitraums vornehmen zu können.“.

Durch den vorgegebenen Stichtag kommen mehrere Herausforderungen auf den Onlinehändler zu. Sowohl auf der Artikelseite sowie im Checkout müssen die Mehrwertsteuersätze sichtbar werden.

Wir haben am 10.6.20 mit dem Steuerexperten im Onlinehandel Dr. Roger Gothmann von Taxdoo über alle Aspekte gesprochen – hier geht es zur Aufzeichnung:

https://www.facebook.com/mark.steier.bloggt/videos/819351178594314/

Weitere Infos sind hier zu finden:

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