MwSt-Digitalpaket für eCommerce ab 1.Juli 2021 im Bereich der Zollverwaltung

Ab dem 1. Juli 2021 treten umfangreiche Änderungen in Kraft: Die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets für den elektronischen Handel vereinfacht den grenzüberschreitenden eCommerce und bekämpft den Mehrwertsteuerbetrug. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer.

Die Zollverwaltung hat dazu bereits Informationen auf der Webseite des Zolls eingestellt.

Wir teilen mit Euch das Info-Schreiben mit den wichtigsten Änderungen der Zollverwaltung an die IHK’s: Mehrwertsteuer-Digitalpaket-Stufe2

Bild: zoll.de

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