OLG Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio

Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Verfahren gegen Casio Europe am 5. Juni 2014 entschieden, dass das Verbot des Herstellers an seine Vertrags-Händler über Online-Marktplätze wie zum Beispiel eBay zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 16 U (Kart) 154/13). Das teilte die Wettbewerbszentrale heute mit. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot des Herstellers gegen Kartellrecht. Damit befinden sich die Schleswiger Richter auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte kürzlich entschieden, das Verbot des Sportartikelherstellers Asics, über Online-Marktplätze zu verkaufen, sei nach vorläufiger Prüfung eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.

Die gesamte Pressemitteilung der Initiative Choice in eCommerce sowie das Urteil finden Sie hier:
http://www.choice-in-ecommerce.org/news-presse/presse-informationen/oberlandesgericht-schleswig-kippt-vertriebsbeschraenkungen-von-casio-europe-auf-online-marktplaetzen/

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