EU torpediert modernes Bezahlen im Internet

Gegenwärtig erarbeitet die Europäische Bankenaufsicht auf Grundlage der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie Sicherheitsstandards für Bezahlvorgänge im Internet. Der aktuelle Entwurf geht an der Lebenswirklichkeit der E-Commerce-Branche vorbei. Eine Koalition von 39 nationalen und europäischen Organisationen hat heute ihren Unmut gegenüber dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, deutlich gemacht.

Die Europäische Bankenaufsicht muss ihre Engstirnigkeit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher endlich aufgeben. Damit neue technische Errungenschaften von den Kunden auch angenommen werden, müssen diese gleichermaßen sicher und nutzerfreundlich sein. Die Europäische Bankenaufsicht lässt die rechtliche Möglichkeit eines am tatsächlichen Transaktionsrisiko orientierten Schutzniveaus ohne Not links liegen. „Es ist Konsens, dass sensible Kundendaten, insbesondere Kontoinformationen, bestmöglich zu schützen sind. Auf Grundlage des aktuellen Entwurfs für eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung ist aber zu befürchten, dass Bezahlverfahren im Internet deutlich aufwändiger und komplizierter werden.“ erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Diese eindimensionale Sichtweise der Bankenaufsicht wird den Anforderungen einer modernen Dienstleistungsgesellschaft nicht im Ansatz gerecht.“

Stärkere Schutzmaßnahmen führen nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn die Nutzerinnen und Nutzer die neuen Vorgaben ablehnen. Oliver Prothmann, Präsident Bundesverband Onlinehandel e.V., ergänzt: „Die EU-Kommission wäre gut beraten sich bei den neuen Vorgaben am konkreten Schutzbedarf von Käufern und Verkäufern zu orientieren und nicht an der genutzten Technologie. Der Onlinehandel braucht Innovationsfreiheit und keine Begrenzungen.“

Das Schreiben an den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, finden Sie hier: cross-industry-letter-to-commissioner-dombrovskis-re-eba-strong-authentication-standards

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