Amazon bietet der EU-Kommission eine Lösung der wettbewerbsrechtliche Bedenken an

Wie alle wissen, ist Amazon ein datengesteuertes Unternehmen, dessen Einzelhandelsentscheidungen größtenteils von automatisierten Systemen getroffen werden, die sich auf die entsprechenden Daten stützen. Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform. Es betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig verkauft es Produkte auf seiner Plattform als Einzelhändler, der im Wettbewerb mit unabhängigen Verkäufern, sogenannten Marktplatz-Händlern steht. Aufgrund dieser doppelten Position hat Amazon Zugang zu einer Vielzahl von Daten über die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäftsdaten.

 

Die Vorgeschichte

Vor genau drei Jahren, am 17. Juli 2019 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Amazons Nutzung nicht-öffentlicher Daten von den genannten Marktplatz-Händlern, gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Am 10. November 2020 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie ihre vorläufige Auffassung darlegte, dass Amazon sich nicht auf die Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer stützen sollte, um seine Einzelhandelsentscheidungen zu kalibrieren, da dies den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrt und einen wirksamen Wettbewerb verhindert.

Parallel dazu leitete die Kommission eine weitere Untersuchung ein:

  • Die sogenannte Buy Box, die an prominenter Stelle das Angebot eines einzigen Verkäufers anzeigt und den schnellen Kauf von Produkten durch direktes Anklicken einer Kaufschaltfläche ermöglicht, und
  • Das Prime-Programm, das Kunden gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr Premiumdienste anbietet inkl. bevorzugtem Versand.

 

Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Regeln und Kriterien für die Buy Box und das Prime-Programm Amazons eigenes Einzelhandelsgeschäft sowie Marktplatzverkäufer, die Amazons Logistik- und Lieferdienste nutzen, unangemessen begünstigen. Diese Voreingenommenheit kann anderen Marktplatzverkäufern, ihren unabhängigen Spediteuren, anderen Marktplätzen sowie den Verbrauchern, die möglicherweise nicht die besten Angebote zu sehen bekommen, schaden.

 

Amazon macht Vorschlag zum Umgang mit Buy-Box und Prime

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, hat Amazon die folgenden Verpflichtungen angeboten:

Daten von Marktplatzverkäufern

  • Amazon verpflichtet sich, keine nicht-öffentlichen Daten, die sich auf die Aktivitäten unabhängiger Verkäufer auf seinem Marktplatz beziehen oder daraus abgeleitet sind, für sein Einzelhandelsgeschäft zu verwenden, das mit diesen Verkäufern konkurriert. Dies würde sowohl für Amazons automatisierte Tools als auch für Mitarbeiter gelten, die die Daten von Amazon Marketplace für die Zwecke von Einzelhandelsentscheidungen nutzen könnten. Die relevanten Daten würden sowohl individuelle als auch aggregierte Daten umfassen, wie z.B. Verkaufsbedingungen, Umsätze, Sendungen, bestandsbezogene Informationen, Daten über Kundenbesuche oder die Leistung der Verkäufer auf der Plattform. Amazon verpflichtet sich, diese Daten nicht für den Verkauf von Markenartikeln und Eigenmarken zu verwenden.

 

Buy Box
Amazon verpflichtet sich:

  1. alle Verkäufer gleich zu behandeln, wenn es darum geht, ihre Angebote für die Auswahl des Gewinners der Buy Box zu bewerten,
  2. und darüber hinaus dem Gewinner der Buy Box ein zweites konkurrierendes Angebot anzuzeigen, wenn es ein zweites Angebot gibt, das sich hinsichtlich des Preises und/oder der Lieferung ausreichend vom ersten unterscheidet. Beide Angebote enthalten die gleichen beschreibenden Informationen und bieten das gleiche Einkaufserlebnis. Dies wird die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher verbessern.

 

Prime
Amazon verpflichtet sich:

  1. nicht-diskriminierende Bedingungen und Kriterien für die Qualifizierung von Marktplatzverkäufern und Angeboten für Prime festzulegen,
  2. den Prime-Verkäufern die Möglichkeit zu geben, jeden Spediteur für ihre Logistik- und Lieferdienste frei zu wählen und die Bedingungen direkt mit dem Spediteur ihrer Wahl auszuhandeln,
  3. keine Informationen, die sie über Prime über die Bedingungen und Leistungen von Drittunternehmen erhalten haben, für ihre eigenen Logistikdienste zu verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten der Spediteure nicht direkt an die konkurrierenden Logistikdienste von Amazon weitergegeben werden.

 

Die angebotenen Verpflichtungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf Buy Box und Prime aus, da die italienische Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung vom 30. November 2021 Amazon bereits Abhilfemaßnahmen für den italienischen Markt auferlegt hat.

 

Die Verpflichtungen würden fünf Jahre lang in Kraft bleiben.
Ihre Umsetzung würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission regelmäßig Bericht erstatten würde.

 

EU-Kommission bittet um Stellungnahme zu Amazon Vorschlag

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungszusagen, die Amazon angeboten hat. Ziel ist es, wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von nicht-öffentlichen Daten von Marktplatzverkäufern und einer möglichen Voreingenommenheit bei der Gewährung von Zugang zu Buy Box und Prime auszuräumen.

Die Kommission fordert alle interessierten Parteien auf, sich bis zum 9. September 2022 zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen von Amazon zu äußern.

Der BVOH sammelt die Stellungnahmen

Wir fordern alle Marktplatzhändler auf, uns Ihre Meinung zu den Vorschlägen von Amazon per E-Mail zu schicken. Der BVOH sichtet alle Stellungnahmen und lässt sie in die offizielle Stellungnahme des BVOH an die EU-Kommission einfließen. Es werden keine persönlichen Daten und Namen an die EU-Kommission weitergeleitet.

Pressemitteilung der EU