Wie alle wissen, ist Amazon ein datengesteuertes Unternehmen, dessen Einzelhandelsentscheidungen größtenteils von automatisierten Systemen getroffen werden, die sich auf die entsprechenden Daten stützen. Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform. Es betreibt einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig verkauft es Produkte auf seiner Plattform als Einzelhändler, der im Wettbewerb mit unabhängigen Verkäufern, sogenannten Marktplatz-Händlern steht. Aufgrund dieser doppelten Position hat Amazon Zugang zu einer Vielzahl von Daten über die Aktivitäten der unabhängigen Verkäufer auf seiner Plattform, einschließlich nicht-öffentlicher Geschäftsdaten.
Vor genau drei Jahren, am 17. Juli 2019 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Amazons Nutzung nicht-öffentlicher Daten von den genannten Marktplatz-Händlern, gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Am 10. November 2020 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie ihre vorläufige Auffassung darlegte, dass Amazon sich nicht auf die Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer stützen sollte, um seine Einzelhandelsentscheidungen zu kalibrieren, da dies den fairen Wettbewerb auf seiner Plattform verzerrt und einen wirksamen Wettbewerb verhindert.
Parallel dazu leitete die Kommission eine weitere Untersuchung ein:
Die Kommission hat vorläufig festgestellt, dass die Regeln und Kriterien für die Buy Box und das Prime-Programm Amazons eigenes Einzelhandelsgeschäft sowie Marktplatzverkäufer, die Amazons Logistik- und Lieferdienste nutzen, unangemessen begünstigen. Diese Voreingenommenheit kann anderen Marktplatzverkäufern, ihren unabhängigen Spediteuren, anderen Marktplätzen sowie den Verbrauchern, die möglicherweise nicht die besten Angebote zu sehen bekommen, schaden.
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf beide Untersuchungen auszuräumen, hat Amazon die folgenden Verpflichtungen angeboten:
Daten von Marktplatzverkäufern
Buy Box Amazon verpflichtet sich:
Prime Amazon verpflichtet sich:
Die angebotenen Verpflichtungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Marktplätze von Amazon im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie schließen Italien für die Verpflichtungen in Bezug auf Buy Box und Prime aus, da die italienische Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung vom 30. November 2021 Amazon bereits Abhilfemaßnahmen für den italienischen Markt auferlegt hat.
Die Verpflichtungen würden fünf Jahre lang in Kraft bleiben. Ihre Umsetzung würde von einem Überwachungstreuhänder überwacht, der der Kommission regelmäßig Bericht erstatten würde.
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu den Verpflichtungszusagen, die Amazon angeboten hat. Ziel ist es, wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung von nicht-öffentlichen Daten von Marktplatzverkäufern und einer möglichen Voreingenommenheit bei der Gewährung von Zugang zu Buy Box und Prime auszuräumen.
Die Kommission fordert alle interessierten Parteien auf, sich bis zum 9. September 2022 zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen von Amazon zu äußern.
Wir fordern alle Marktplatzhändler auf, uns Ihre Meinung zu den Vorschlägen von Amazon per E-Mail zu schicken. Der BVOH sichtet alle Stellungnahmen und lässt sie in die offizielle Stellungnahme des BVOH an die EU-Kommission einfließen. Es werden keine persönlichen Daten und Namen an die EU-Kommission weitergeleitet.
Pressemitteilung der EU