Stichtag 1.7.2022 & VerpackG – wichtiger Reminder für Onlinehändler und Marktplatzseller [Gastbeitrag]

Der Grüne Punkt

1.7.2022 & VerpackG 

Ihr kennt ja das Verpackungsgesetz und solltet wissen, dass von diesem grundsätzlich betroffen ist, wer:

  • aus dem Inland oder Ausland gewerblich Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen über einen elektronischen Marktplatz (wie z.B. Amazon, ebay etc.) vertreibt und
  • in Versandverpackungen an private Endverbraucher in Deutschland verschickt.

Für den Stichtag 1.7.2022 hat Der Grüne Punkt für Euch auf seiner Website dazu in der Rubrik „Herausfinder“ alle wichtigen Infos kurz, knapp und verständlich zusammengestellt – damit wir ein Vertriebsverbot oder eine Abmahnung umgehen: Herausfinder – schnell & einfach | Der Grüne Punkt (gruener-punkt.de)

 

Wichtige Erinnerungen zum Stichtag 1.7.2022

Elektronische Marktplätze wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister dürfen das Anbieten von Waren nicht mehr zulassen und/oder Dienstleistungen nicht mehr erbringen, wenn die ordnungsgemäße Registrierung und Systembeteiligung von ihren Kunden nicht nachgewiesen wurde. Das heißt elektronische Marktplätze obliegen dann Prüfpflichten. Onlinehändler dürfen sich auf entsprechende Nachfragen einrichten und vorbereitet sein.

So gilt für Amazon: Wer über Amazon verkauft und z.B. als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG identifiziert wurde, hat gegenüber künftig nachzuweisen, dass er die jeweiligen nationalen EPR-Vorgaben (Extended Producer Responsibility) einhält. Dies geschieht über die Meldung der EPR-Registrierungsnummer(n), den Link dazu stellt Amazon bereit.

Wer die vorgenannten Angaben nicht leistet, dessen Angebote werden auf dem Marktplatz von Amazon zu folgenden Terminen ausgesetzt:

  • bei Verpackungen alle Angebote ab dem 1. Juli 2022,
  • bei Elektro- und Elektronikgeräten alle Angebote ab dem 1. Januar 2023.

 

Fulfillment-Dienstleister (z.B. Nutzung von FBA)

Fulfillmet-Dienstleister sind für systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen, die sie mit Ware befüllen, nicht mehr Hersteller im Sinne des VerpackG. Vielmehr gilt der Vertreiber, für den der Fulfillment-Dienstleister tätig wird, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller, der die Registrierung und Systembeteiligung vorzunehmen hat. Die dazu benötigten Informationen wie Mengen und Materialarten sind dann notwendiger Weise beim Fulfillment-Dienstleister zu erfragen. Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Themenpapier „5.Themen und Fallkonstellationen Versand- und Onlinehändler“ der ZSVR unter Themenpapiere (verpackungsregister.org)

 

Besuchen Sie gerne unseren Lizenzrechner unter www.verpackgo.de, um die gesetzlich geforderte Systembeteiligung in nur 3 Schritten zu erreichen.

Der Grüne Punkt ist Partner des BVOH.

Mit dem Rabattcode bvoh können Sie 8 % auf das Systembeteiligungsentgelt bei Überschreitung des Mindestumsatzes sparen.