Der Onlinehandel ist systemrelevant

BVOH fordert die Förderung vom Onlinehandel anstatt einer Regulierung

 

Pressemitteilung: Berlin, 21.12.2020

Mit großem Unverständnis hat der BVOH am Wochenende vernehmen müssen, dass Politiker der CDU erneut eine Regulierung des Onlinehandels fordern. Zum wiederholten Mal fordern Politikerinnen und Politiker der Regierungspartei, dass zum Schutz und Hilfe des stationären Handels und der Innenstädte, der Onlinehandel zusätzlich besteuert oder begrenzt werden soll.

Leider zeigen diese Einschätzungen zum Onlinehandel wieder einmal, wie falsch die Politik die Lage einschätzt. Über die Hälfte aller Online-Bestellungen werden von Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) verarbeitet. In Deutschland sorgen ca. 160.000 gewerbliche Unternehmen dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen herausfordernden Zeiten, die Produkte erhalten, die sie sich wünschen bzw benötigen. Zusätzlich kaufen viele Unternehmen der Dienstleistungsbranche und kleinere Produktionsunternehmen bei diesen KMU-Händlern ein.

Onlinehandel ist nicht gleich Amazon

Diese Onlinehandel-Unternehmen, die in ganz Deutschland verteilt für Arbeitsplätze und Ausbildung sorgen, zahlen ihre Steuern und stützen die regionale Gesellschaft. Eine aktuell laufende Studie zum Onlinehandel zeigt, dass alleine bei KMU-Onlinehändlern über 1,7 Millionen Beschäftigte tätig sind und in diesem Jahr über 250.000 neue Mitarbeiter eingestellt wurden.

Es wäre stark zu begrüßen, dass alle Politiker, insbesondere der CDU und Die Grünen, verstehen würden, dass Onlinehandel nicht gleich Amazon ist. Über 50% der Bestellungen auf Amazon gehen an KMU-Händler, die über Amazon verkaufen. Onlinehandel ist viel mehr und Onlinehandel hält das gesellschaftliche System aktuell am Laufen. Die KMU-Händler nutzen Marktplätze wie Amazon, Check24, eBay, ManoMano, Otto.de, real.de, Zalando und andere, damit die Bürgerinnen und Bürger die gewünschten Produkte finden und zu einem wettbewerbsfähigen Preis einkaufen können.

Präsident Oliver Prothmann meint dazu: „Bereits 2016 hat der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versucht, ein Verbot von Online-Apotheken zu erwirken. Immer wieder kommt aus der Politik und hier insbesondere der CDU und Die Grünen der Gedanke, den Onlinehandel zu regulieren und mit weiteren Abgaben zu belegen. Die Gründe dafür sind die Wahrung des Besitzstandes des stationären Handels sowie fehlender Steuerzahlungen. Zum Glück gab es Zeiten in der Politik, da hat man nicht erfolgreich den Besitzstand bewahrt, sonst würden wir immer noch in Kutschen reisen, Kerzen würden Licht bringen, das Telefon hätte ein Kabel und Filme schaut man in einem der drei Fernsehprogramme. Subventionen in auslaufende Geschäftsmodelle, wie wir es aus der Stahlindustrie und Kohleabbau kennen, verzögern die Erneuerung des Handels, aber sorgen nicht dafür, dass es gesundet.“

Bzgl fehlender Steuereinnahmen muss klar festgestellt werden, dass alle Unternehmen den steuerlichen Rahmenbedingungen folgen, die die Regierung vorgibt. Es wäre der Regierung möglich gewesen, über eine Digitalsteuer große Online-Konzerne zusätzlich zu besteuern, wie es im europäischen Ausland bereits umgesetzt wird. Dies hat die Bundesregierung, die aktuell nach weiteren Steuern ruft, verhindert.

Des weiteren muss festgehalten werden, dass es eine keine Unterscheidung zwischen stationärem Handel und Onlinehandel gibt. Immer mehr stationäre Händler haben inzwischen auch einen online Vertriebskanal und betreiben Multi-Channel bis hin zu Omni-Channel.

3-Punkte-Sofortprogramm kann stationärem Handel kurzfristig helfen

Niemand wird verpflichtet, online einzukaufen, außer die Regierung sperrt den stationären Handel. Aber auch bei geöffnetem Handel, wie zB während des ersten Lockdowns, wo die Baumärkte geöffnet waren, konnte der Onlinehandel in DIY- und Haus&Garten Kategorien starken Wachstum verzeichnen. Die Bürgerinnen und Bürger bevorzugen freiwillig den Service und die Transparenz im Onlinehandel.

Folgendes 3-Punkte-Sofortprogramm wäre eine nachhaltige Hilfe für den stationären Handel:

  1. Verbundgruppe, Einkaufsgemeinschaften und Hersteller bieten den Händlern an, die Ware von den stationären Händlern zurückzunehmen. Somit reduziert der Händler die Kosten und erhält sofortige Liquidität. Die Verbundgruppen, Einkaufsgemeinschaften und Hersteller können die zurückgenommene Ware an Händler abgeben, die aufgrund von Onlinehandel in der Lage sind, diese umgehend zu verkaufen.
  2. Verbundgruppe, Einkaufsgemeinschaften, Hersteller, Shoppingcenter-Betreiber und Stadtmarketing-Verbände werden aufgefordert, kurzfristig ein Online-Unterstützerteam zu installieren und helfen den stationären Händlern bei den ersten Schritten in den Onlinehandel. Hierbei geht es nicht um eine Förderung weiterer regionaler unrentabler Marktplatzmodelle, sondern eines aktiven Unterstützerteams, damit der stationäre Händler einen Online-Shop und den Verkauf auf Online-Marktplätzen erfolgreich starten kann.
  3. Herstellern wird untersagt, Verkaufsbeschränkungen jeglicher Art gegenüber Händlern auszusprechen. Immer wieder untersagen Hersteller den Händlern die Ware online über Marktplätze oder andere Kanäle zu verkaufen. Des weiteren werden Hersteller verpflichtet, ihren Handelskunden umfangreiches digitales Material wie Bilder und Texte zur Verfügung zu stellen, damit die Händler die Waren ordnungsgemäß online anbieten können.

Immer wieder müssen wir hören, dass der Onlinehandel der große Gewinner der Pandemie und des Lockdowns sei. Richtig ist, dass der Onlinehandel aufgrund seines Naturells und seiner Flexibilität in der Lage war, sich kurzfristig auf die neue Situation einzustellen. Die Organisation im Unternehmen musste komplett umgebaut werden, damit sich die Mitarbeiter einzelner Abteilungen nicht anstecken, Arbeitsabläufe mussten geändert, Warenbestände angepasst und einer Überlastung der Mitarbeiter musste entgegengewirkt werden.

Der Onlinehandel ist eine innovationsstarke und zukunftssichere Branche und sollte gefördert werden, anstatt reguliert. Der Onlinehandel ist in diesen Zeiten absolut systemrelevant. Soll mit einer Regulierung des Onlinehandels auch die Bürgerinnen und Bürger reguliert werden?

Gerne vermittelt der BVOH Politikern einen Besuch bei einem Onlinehandel-Unternehmen in ihrer Region.

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