KEIN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit dem Grünen Punkt in Frankreich ab dem 1. April 2021

Update Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

15.4.21 PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt. Das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hat dem am 15. März 2021 stattgegeben.

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.

Es gibt also aktuell KEINEN Gebührenaufschlag für Verpackungen mit dem Grünen Punkt in Frankreich, geplant war das ab dem 1. April 2021.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zu den Kennzeichnungen „Triman“ und „Grüner Punkt“ in Frankreich herausgegeben. Sie können es kostenlos anfragen.

 

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