BVOH hilft Händlern bei Streitbeilegung mit Marktplätzen

BVOH etabliert Mediation nach der EU P2B-Verordnung, um Klartext im Verhältnis zwischen Händlern und Plattformen zu sprechen

Am Sonntag, den 12. Juli 2020 tritt die VERORDNUNG (EU) 2019/1150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online- Vermittlungsdiensten) in Kraft. Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich die sogenannte P2B-Verordnung (Platform-to-Business Regulation) der EU. Die etwas kryptische Abkürzung P2B steht für „Platform to Business“, also „Plattform zu Geschäftspartner“.

Plattformbetreiber müssen erweiterten Anforderungen in der Beziehung zu ihren Geschäftspartnern, im Onlinehandel den Plattformhändlern entsprechen und diese in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzeigen. Für Plattformen gilt es, ihren Geschäftspartnern ein Beschwerde-managementsystem anzubieten und die Möglichkeit der Mediation zur schnellen Klärung eines Streits einzuräumen. Für diese Mediation sind mindestens zwei Mediatoren zu benennen, mit denen die Plattform im Falle von Streitigkeiten zusammenarbeitet.

BVOH bietet Onlinehändlern die Mediation mit Marktplätzen

Diese Art der Mediation nach der P2B-Verordnung ist jetzt durch den Bundesverband Onlinehandel e.V. möglich. Der BVOH macht, in Umsetzung der P2B-Richtlinie, allen Händlern das Angebot, ihre Streitigkeiten mit einem Marktplatz oder einer Plattform durch einen Mediator des BVOH beizulegen. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Onlineangebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum. Das Mediationsangebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Marktplätze empfehlen den BVOH als Mediator

Der Bundesverband Onlinehandel hat frühzeitig mit vielen Marktplätzen Kontakt aufgenommen und die Umsetzung der P2B-Verordnung besprochen. Auf Basis einer umfassenden Mediationsordnung des BVOH haben sich Marktplätze für die Mediation durch den BVOH entschieden.

Onlinehändler, die eine Beschwerdebeilegung per Mediation bei den Plattformen und Marktplätzen wie unteranderem Groupon, Rakuten und real.de nutzen wollen, können diese über den BVOH direkt starten.

Claudia Bolten, Geschäftsführerin Non-Food bei real.de erklärt: „Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll und partnerschaftlich mit dem Bundesverband Onlinehandel zusammen und freuen uns daher sehr, den BVOH auch für den neuen Mediationsservice mit an Bord zu haben.“

Sebastian Ehrhardt, Senior Legal Counsel bei Rakuten.de sagt zu dem neuen Service: „Rakuten Deutschland setzt auf ein hohes Maß Service-Qualität und möchte den Händlern alle notwendigen Mittel an die Hand geben, um erfolgreich auf dem Marktplatz zu verkaufen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten. Neben der Einrichtung eines internen Beschwerdemanagement-Systems, ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem BVOH dem Marktplatzbetreiber Rakuten Deutschland, seinen Händler*innen eine faire und unabhängige Mediation zu bieten, um eine stetig wachsende Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.“

Händler können online eine Mediation starten

Der BVOH hat entsprechend der P2B-Verordnung eine Mediationsstelle geschaffen. Interessenten können die Mediation über die Webseiten des BVOH einleiten. Als Kenner des Onlinehandels, speziell des Plattformgeschäfts, ist der BVOH in der Lage, zwischen Plattformen und Händlern fach- und sachkundig und vor allem neutral zu vermitteln und als Mediator zu fungieren.

Oliver Prothmann, BVOH-Präsident, Handelsrichter am Landgericht Berlin und Mediator beim BVOH fasst zusammen: „Mediation nach der P2B-Verordnung ist ein ideales Instrument für die Händler, sich bei Problemen mit der Plattform eines geordneten und fairen Verfahrens zu bedienen, um mit der Plattform wieder ins Gespräch zu kommen und das Problem in einem einvernehmlichen Wege schnell zu lösen.“

Die Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens beim Bundesverband Onlinehandel ist mit zwei einfachen Schritten zu starten: das Ausfüllen des selbsterklärenden Mediationsantrags auf den Webseiten des BVOH und die Überweisung der Mediationsgebühr (750 € zzgl. Umsatzsteuer). Der Mediationsantrag fordert dazu auf, “Klartext” zu schreiben.

Dazu erklärt Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt, Beauftragter für die Geschäftsführung und Mediator beim BVOH: „Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, die Plattformen und die Plattformhändler zusammenzubringen und bei der von ihnen selbst zu findenden Lösung zu begleiten, den Weg dorthin zu moderieren. Nicht alle Probleme können automatisiert gelöst werden. Manchmal bedarf es dazu eines offenen Wortes und eines zuhörenden Ohres.“

Weitergehende Informationen auf der Webseite

 

Historie der Entstehung der EU P2B-Verordnung

Bereits im Januar 2016 wurde BVOH-Präsident Oliver Prothmann als erster Vertreter der mittelständischen Onlinehändler nach Brüssel eingeladen, um mit der Abteilung DG GROW der EU-Kommission über die Besonderheiten der Beziehung zwischen Handelsplattformen und Händlern zu sprechen. Damit war der BVOH von Beginn an bei der Ausarbeitung einer Verordnung zur Regelung der Beziehung zwischen Plattformen und Händlern tatkräftig involviert.

Im November 2016 folgte dann der große Kick-Off Workshop “BUSINESS-TO-BUSINESS RELATIONSHIPS IN THE ONLINE PLATFORMS ENVIRONMENT / ONLINE PLATFORMS–ENABLERS OR GATEKEEPERS? Legal aspects and clarity of terms and conditions of online platforms” an dem drei Mitarbeiter des BVOH und Mitglieder des BVOH teilnahmen. Gemeinsam mit der EU-Kommission wurden die wesentlichen Herausforderungen zwischen Marktplatz und Händler herausgearbeitet.

In 2017 und 2018 folgten weitere Workshops, zu denen der BVOH ebenfalls Händler entsandte. Daran kann man erkennen, wie lange und ausdauernd an einem Thema gearbeitet wird, bis dann 2019 eine Verordnung verabschiedet wurde, die in den meisten Punkten mit den Forderungen des BVOH übereinstimmten.

 

Pressemitteilung: 200710_PM P2B Mediation

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