Am 10.09.20 hat das Kabinett einen Entwurf zum “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0” (GWB) beschlossenen. Es soll Abmahnungen einschränken, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.
Verbände dürfen abmahnen, müssen sich aber zukünftig für ihre Abmahnbefugnis als „qualifizierter Wirtschaftsverband“ der Prüfung und regelmäßigen Kontrolle des Bundesamtes für Justiz (BfJ) unterwerfen.
Das Ganze muss natürlich noch durch Bundesrat und Bundestag, was voraussichtlich Anfang Oktober der Fall sein wird, bevor es in Kraft tritt. Unter Punkt C des Entwurfs steht: “Alternativen: Keine.” – dem stimmen wir als BVOH absolut zu!
Spannend sind auch:
Als BVOH begrüßen wir den Entwurf sehr, auf den wir seit Jahren gemeinsam mit anderen Interessenverbänden hinwirken. Unserer Stellungnahme folgend, sind zumeist alle Forderungen umgesetzt worden.
Gleichzeitig wird sich die Wirksamkeit erst noch erweisen müssen.