Rechtliches – News (Abmahnmissbrauch / Verbraucherschutzverstöße / Cookies / Amazon)

Politische Einigung beim Gesetz gegen Abmahnmissbrauch 

Laut Zeitungsberichten gab es in der vergangenen Woche eine politische Einigung beim Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Der Beschluss soll nach der Sommerpause im Rechtsausschuss, Bundestag und Bundesrat folgen. Voraussichtlich kann im Herbst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gerechnet werden.

Details finden sich unter: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/koalitionsfraktionen-einigen-sich-auf-gesetz-zur-staerkung-des-fairen-wettbewerbs

Bundesamt für Justiz für grenzüberschreitende Durchsetzung bei Verbraucherschutzverstößen zuständig

Für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherschutzverstößen (nach der CPC-Verordnung) ist nun mit dem am 30.06.2020 in Kraft getretenen Verbraucherschutzdurchführungsgesetz das Bundesamt für Justiz zuständig. Es erhält dafür zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungbefugnisse.

Mit dem sog. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz) werden das bisherige Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz ersetzt, sowie die Regelungen an die grundlegend überarbeitete und seit 17.01.2020 anwendbare CPC-Verordnung angepasst.

Es geht dabei um die effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Besonderes Augenmerkt liegt auf Fällen, in denen Unternehmen aus dem einen Mitgliedstaat Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten begehen. Beispiele: Verstöße gegen fernabsatzrechtliche Regelungen oder Regelungen zur alternativen Streitbeilegung, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken oder missbräuchliche Vertragsklauseln.

Bei einem Verstoß oder Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt. Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig.  Oder das BfJ ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher zu schützen.

Das Gesetz ist zu finden unter: http://w w w. gesetze-im-internet. de/vschdg/
Die CPC-Verordnung finden Sie unter https: //eur-lex. europa. eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2394

BGH-Urteil zu Cookies

Der BGH äußert sich zu Fragen der Verwendung von Cookies auf Webseiten: Der Nutzer muss in die Verwendung von Tracking-Cookies aktiv einwilligen können. Für Website-Anbieter gilt es nun zu prüfen, ob sein Cookie-Banner den Vorgaben der BGH-Entscheidung entspricht.

Details können nachgelesen werden unter: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868

Amazon Teil 1: Fragwürdige Praktiken während der Pandemie – Bundeskartellamt untersucht

Das Bundeskartellamt geht dem Vorwurf nach, dass der Onlinehändler Amazon während der Corona-Pandemie seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. “Wir untersuchen derzeit, ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst”, sagte Amtspräsident Andreas Mundt der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. Grund seien Beschwerden, dass Amazon während der ersten Monate der Pandemie Händler auf seiner Verkaufsplattform wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. “Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt”, sagte Mundt.

Die Kartellwächter hätten schon 2013 dafür gesorgt, dass der US-Konzern Amazon seine sogenannte Preisparitätsklausel aufgibt. Bis dahin sei es so gewesen, dass Dritthändler über andere Online-Vertriebswege ein Produkt nicht günstiger verkaufen durften als auf dem Amazon Marketplace selbst.Zum Stand der Untersuchung sagte Mundt: “Es gab erste Auskunftsersuchen, auf die Amazon inzwischen geantwortet hat.” Dies werde jetzt ausgewertet. Der mögliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei “natürlich der Ansatz bei solchen Untersuchungen”. Amazon sei für sehr viele Händler eine unverzichtbare Plattform. “Andererseits haben wir eine Marktbeherrschung bisher nicht formell festgestellt”, sagte Mundt.

Amazon Teil 2: Ein US Gericht entscheidet: Amazon für Produkte haften, die über seinen Marktplatz verkauft werden!

Was genau ist Amazon: Marktplatz, Drittanbieter, Zwischenhändler? In einem aktuellen US Fall ist genau das sehr entscheidend. Der Kunde kauft auf Amazon eine Laptop-Batterie bei Lenoge. Die explodiert. Bei wem also liegt die Gewährleistung? Das Berufungsgericht (der Fourth Appellate District Division One, Kalifornien) sieht diese Pflicht bei Amazon. Tamebay berichtete am 17.8.20.

Warum? 
Amazon nimmt das Produkt in Besitz, bewahrt es im eigenen Lager auf und platziert sich damit zwischen Lenoge und dem Kunden. Der Kunde gelangt über die Amazon-Website zum Produkt, es folgen die Abwicklung der Bestellung, Bezahlung und so weiter… all das liegt bei Amazon, statt Lenoge, Die Haftungsansprüche resultierten nach Meinung des Gerichtes aus der aktiven Rolle, die Amazon im gesamten Geschäft übernimmt. Von diesem Urteil dürften wir zu mindestens in den USA noch hören, auch wenn es erst einmal nur eine District-Entscheidung ist.

Wird es Auswirkungen auf die EU Rechtssprechung haben? Das bleibt an der Stelle völlig offen.

 

 

Quelle: Newsletter InfoRecht – Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht des DIHK, Ausgabe 08/2020
Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Kartellamt-ueberprueft-Praktiken-von-Amazon-article21976105.html
Bild: https://www.land.nrw/de/servicecenter/buergerservice/infobereich-recht

Leave A Comment