Wird Umsatzsteuergesetz von Finanzminister Scholz zum Papiertiger?

BVOH fordert im Zusammenhang mit „Jahressteuergesetz 2018“ eine Fristverlängerung für deutsche KMU Onlinehändler

Das Bundesministerium der Finanzen berät heute das „Gesetz zur Vermeidung von USt-Ausfällen im Internethandel und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, ehemals Jahressteuergesetz 2018. Der BVOH begrüßte bereits hier, dass es ein Gesetz gegen den Umsatzsteuermissbrauch im Onlinehandel geben wird, aber versteht nicht, warum dazu ein neuer bürokratischer Prozess nötig ist.

Wenn dieser Papierprozess von der Regierung beschlossen wird, dann fordert der BVOH eine Fristverlängerung für die über 200.000 deutschen kleinen und mittleren Händler, denn ansonsten führt die Umsetzung des neuen Gesetzes im Weihnachtsgeschäft zu einer Gefährdung des Onlinehandels in Deutschland.

„Besser wäre es aber, die Regierung würde den Prozess ändern und von den Marktplätzen die monatliche Übermittlung aller Umsatzdaten samt Unternehmensdaten einfordern und diese intern abgleichen. Somit würden sofort die ‚schwarzen Schafe‘ erkannt und das Finanzamt könnte den Marktplatz auffordern, den Händler sofort zu sperren und etwaige Gelder einbehalten“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH).

Nur durch die Verlagerung der Verantwortung vom Finanzamt zum Marktplatz wird kein schwarzes Schaf gefasst, kein Steuersünder zur Verantwortung gezogen, befürchtet der BVOH.

Durch eine konsequente Umsetzung hätte das Finanzamt auch die Möglichkeit, Muster zu erkennen und in Zukunft zusammen mit den Marktplätzen präventiv Umsatzsteuersünder zu bekämpfen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf hingegen erzeuge nur viel Arbeit, insbesondere bei den heute schon überlasteten Finanzämtern, so die Vermutung des BVOH. „Und eine Frage konnte mir bis heute niemand beantworten, wie die Marktplätze das Papier ‚Unbedenklichkeitsbescheinigung‘ prüfen können? Unserer Meinung nach, kann dieses gut gemeinte Gesetz schnell zu einem Papiertiger werden, denn die Online-Anwendung seitens des Finanzamtes kommt voraussichtlich erst in Jahren“, sagt Oliver Prothmann.

Mit anderen Worten ist Betrügern Tür und Tor geöffnet. Sie kopieren sich einfach eine Bescheinigung und reichen diese ein und der Schaden für den Handel nimmt weiter seinen Lauf. Das kann nicht das Ziel dieses Gesetzes sein, meint der BVOH.

 

Diese Thematik wird auch eine große Rolle beim Tag des Onlinehandels am 30. August 2018 in Berlin spielen.

 

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Beitrag im ZDF Morgenmagazin

https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/online-handel-102.html

 

Grafik „Kampf gegen Steuerbetrug im Onlinehandel“ als JPG (Größe: 2560 × 1440)

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BVOH warnt: Bundesregierung schaltet den Onlinehandel ab – Steuergesetz 2018

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