Geänderte Informationspflichten für Händler (Mai 2022)
Ab 28. Mai 2022 gelten geänderte Informationspflichten für Händler und Plattformen. Neu ist, dass bei Nichtumsetzung erstmals Bußgelder drohen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. In diesem Zusammenhang sei auch noch kurz an die bereits seit Beginn dieses Jahres geltende Verlängerung der Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 1 Jahr (§ 477 BGB) erinnert. Insofern der Händler […]